Die Europäische Kommission lehnte eine solche Zulassung jedoch ab. Zwar hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine positive Stellungnahme abgegeben, da ein Kausalzusammenhang zwischen der Aufnahme von Glucose und einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel durchaus nachweisbar sei. Auch sei die Aussage, dass Glucose zum Energiestoffwechsel beiträgt, wissenschaftlich erwiesen. Die Europäische Kommission verweigerte die Zulassung dennoch, da die Werbung ein „verwirrendes Signal an den Verbraucher“ sende. Sie berief sich unter anderem auf Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) der Verordnung (EG) Nr.1924/2006, wonach gesundheitsbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein dürfen. Es werde mit derartigen Aussagen zum Zuckerverzehr aufgerufen, obwohl weltweit nationale und internationale Behörden aufgrund allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise eine Verringerung des Zuckerkonsums empfehlen.