LG Köln: Wegen fehlender Fleischbestandteile in Kartoffelsnack – Werbung mit Grilled Steak irreführend

Wird für einen Kartoffelsnack mit der Bezeichnung „Grilled Steak“ geworben, so müssen signifikante Bestandteile von hochwertigem Rindfleisch enthalten sein. So jedenfalls das Landgericht Köln.