Netto wegen irreführender Herkunftsangaben bei Obst und Gemüse verurteilt

Das Landgericht Amberg hat der Netto Marken-Discount AG & Co. KG untersagt, auf Regal- und Hängeschildern mit falschen Herkunftsländern von Obst und Gemüse zu werben. Gegen den Discounter hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt.