Einige Lebensmittel- und Getränkekonzerne haben auf EU-Ebene eine freiwillige Selbstverpflichtung unterzeichnet, an Kinder gerichtete Werbung für stark fett-, zucker- und salzhaltige Lebensmittel einzuschränken (EU-Pledge). Diese Initiative besteht seit dem Jahr 2007. Allerdings ist die Wirksamkeit dieser Maßnahmen begrenzt. In Deutschland hat die Zahl entsprechender an Kinder gerichteter Werbeclips zwar abgenommen, zu den Sendezeiten des „Erwachsenenfernsehens“ werden aber nach einer Untersuchung der Universität Bonn weiterhin problematische Produkte in kindgerechter Weise beworben, obwohl auch hier oft Kinder vor dem Fernseher sitzen.
Nach Ansicht des WBAE sind wirksamere Maßnahmen notwendig – vor allem zum Schutz von Kindern aus schwierigen Verhältnissen. Die Wissenschaftler halten es für sinnvoll, grundsätzliche Werbeeinschränkungen für wenig gesundheitsförderliche Produkte für bestimmte Zielgruppen zu erlassen – ähnlich wie in einigen skandinavischen Ländern. In Schweden und Norwegen ist Lebensmittelwerbung, die an Kinder unter 12 Jahren gerichtet ist, untersagt. Außerdem sollten die Schutzmechanismen auch auf das Internetmarketing einschließlich den sozialen Medien und Influencern ausgeweitet werden, so der WBAE.