Während die EU zwar festlegt, welche Gesundheitsversprechen erlaubt sind, ist bislang nicht geregelt, welche Produkte damit werben dürfen. Selbst Süßigkeiten können ganz legal mit Gesundheitseigenschaften beworben werden, sobald ihnen zum Beispiel einfach künstlich Vitamine zugesetzt werden. Die EU hätte laut der EU-Health-Claims-Verordnung schon 2009 sogenannte Nährwertprofile mit Mindestanforderungen an die Nährwertzusammensetzung von Lebensmitteln mit Gesundheitsaussagen festlegen müssen. Doch das ist bis heute nicht passiert. Nun drohen die Nährwertprofile sogar komplett aus der EU-Verordnung zu Health-Claims gestrichen zu werden. Die Europäische Kommission will ihre Entscheidung im Laufe dieses Jahres fällen. foodwatch forderte die Kommission auf, das Nährwertmodell der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umgehend umzusetzen: Nur jene Produkte, die die WHO-Kriterien für ausgewogene Lebensmittel erfüllen, dürfen künftig mit Gesundheitswerbung vermarktet werden.
Das WHO-Regionalbüro für Europa hatte Anfang 2015 konkrete Vorgaben für ernährungsphysiologisch ausgewogene Produkte definiert. Dabei spielen unter anderem die Anteile von Fett, Zucker und Salz, aber auch der Kaloriengehalt oder zugefügte Süßstoffe eine Rolle. Die WHO hat das Modell ursprünglich für die Beschränkung von Kindermarketing entwickelt, empfiehlt den Einsatz dieser sogenannten Nährwertprofilen jedoch auch in anderen Zusammenhängen zur Förderung einer gesunden Ernährung.