LG Köln: Übertriebene Arzneimittelwerbung – Erkältung kann nicht gründlich angepackt werden

Eine Arzneimittelwerbung, die verspricht, dass eine Erkältung lieber gleich gründlich anzupacken sei und durch das Arzneimittel Krankheitserreger bekämpft werden, ist unzulässig. Dies hat das Landgericht (LG) Köln nun entschieden.