Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch zur Unterrichtung der Verbraucherinnen und Verbraucher dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden (vergleichbar mit den Kfz-Kennzeichen). Eine behördenseitige Veröffentlichung der Betriebsnummer in Verbindung mit Name und Anschrift des entsprechenden Betriebes sieht das Marktordnungsrecht nicht vor und ist nicht mit dem Datenschutz vereinbar.
Verbraucher, die sich über die Erzeugerbetriebe informieren wollen, sollten direkt mit dem auf der Verpackung genannten Unternehmen bzw. der genannten Organisation Kontakt aufnehmen. Einige dieser Unternehmen bzw. Organisationen bieten die Möglichkeit, per Internet und mittels der auf dem Ei gedruckten Angaben, Informationen über den jeweiligen Legebetrieb zu erhalten.