Katerstimmung in Karlsruhe: Bier darf nicht bekömmlich sein

Auch wenn mancher Bierliebhaber darauf schwören mag, dass Gerstensaft „bekömmlich“ ist – in der Werbung für Bier ist dieser Begriff tabu. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) letztinstanzlich entschieden (Urteil vom 17.05.2018, I ZR 252/16) und damit einen Schlussstrich unter den jahrelangen Kampf einer Brauerei aus dem Allgäu gezogen, die ihr Bier auch weiterhin als „bekömmlich“ anpreisen wollte.