Europäischer Gerichtshof beendet deutschen Sonderweg bei Aminosäuren

Laut Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sind Aminosäuren in Lebensmitteln technologischen Zusatzstoffen gleichgestellt. Im Ergebnis ist ihr Zusatz zu Lebensmitteln damit verboten, es sei denn, der Lebensmittelunternehmer erwirkt eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) dürfte mit einem aktuellen Urteil nun ein Ende dieses deutschen Sonderwegs eingeläutet haben.