PFAS in Lebensmitteln: Die tickende Zeitbombe in Ihrer Lieferkette – Ein rechtlicher Überblick

Sie sind Lebensmittelhersteller, Importeur oder Händler und hören immer häufiger von PFAS in Lebensmitteln, den sogenannten „Ewigkeitschemikalien“. Sie ahnen, dass dieses Thema Ihr Unternehmen betreffen könnte, doch die rechtliche Lage erscheint undurchsichtig und komplex. Die Sorge vor Kontaminationen, Produktrückrufen und empfindlichen Haftungsrisiken wächst. Ignorieren ist keine Option mehr, denn die EU-Behörden nehmen das Thema ins Visier und die Vorschriften werden stetig verschärft. Sie fragen sich: Was kommt auf mein Unternehmen zu und wie kann ich mich rechtssicher aufstellen?

Die Gefahr ist real. PFAS sind überall – im Wasser, im Boden und damit unweigerlich auch in der Lebensmittelkette. Eine Kontamination kann an jeder Stelle Ihrer Lieferkette auftreten, von kontaminierten Futtermitteln bis hin zu Verpackungsmaterialien. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bereits 2020 festgestellt, dass die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge bei Teilen der Bevölkerung überschritten wird. Die Folge: Die EU reagiert mit neuen Empfehlungen und plant strengere Grenzwerte. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur massive Bußgelder und zivilrechtliche Klagen, sondern auch einen irreparablen Reputationsschaden bei Verbrauchern, die zunehmend für das Thema sensibilisiert sind.

Dieser Beitrag gibt Ihnen als Unternehmer einen klaren und verständlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu PFAS in Lebensmitteln. Wir schlüsseln die komplexen Vorschriften für Sie auf, erklären die Bedeutung der neuen EU-Empfehlung 2022/1431 und zeigen Ihnen konkrete Handlungsschritte auf, um Ihr Unternehmen proaktiv zu schützen. Sichern Sie Ihre Produkte, Ihre Lieferketten und Ihre Zukunft. Denn Wissen ist der erste Schritt zur Risikominimierung.

Was sind PFAS und warum sind sie ein rechtliches Problem?

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe von mehreren tausend Industriechemikalien, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in unzähligen Produkten eingesetzt wurden – von Textilien über Feuerlöschschaum bis hin zu Lebensmittelverpackungen. Ihre extreme chemische Stabilität, die ihnen den Beinamen „Ewigkeitschemikalien“ eingebracht hat, ist zugleich ihr größtes Problem. Sie bauen sich in der Umwelt praktisch nicht ab, reichern sich in Organismen an (Bioakkumulation) und führen so zu einer weitverbreiteten Kontamination von Böden, Gewässern und letztlich unserer Nahrung. Die prominentesten Vertreter dieser Stoffgruppe, die auch im Fokus der aktuellen EU-Überwachung stehen, sind Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA).

Das rechtliche Problem für Unternehmen der Lebensmittelbranche ist vielschichtig. Die Kontamination von Lebensmitteln mit PFAS ist hauptsächlich auf die Bioakkumulation in aquatischen und terrestrischen Lebensmittelketten und die Verwendung PFAS-haltiger Lebensmittelkontaktmaterialien zurückzuführen. Rechtlich fallen PFAS unter ein komplexes Geflecht aus Chemikalien-, Umwelt- und Lebensmittelrecht. Dies führt zu einer Kaskade an Pflichten und Risiken, die von der Produktion über den Import bis zum Inverkehrbringen reichen. Unternehmen müssen sich auf steigende Compliance-Anforderungen, mögliche Zulassungs- und Beschränkungsverfahren nach der REACH-Verordnung, Kennzeichnungspflichten und im schlimmsten Fall auf Rückrufe und Haftungsfälle einstellen. Die Dynamik der Gesetzgebung auf EU-Ebene, die auf ein weitreichendes Verbot von PFAS abzielt, erhöht den Handlungsdruck zusätzlich.

Der rechtliche Rahmen: Zwischen Chemikalien- und Lebensmittelrecht

Wir liefern wirksames Biozidrecht & Chemikalienrecht für echte Unternehmer in den Bereichen Biozide, Chemikalien, Repellentien, Chemiekonzerne & Biozid Hersteller.Die Regulierung von PFAS ist kein isoliertes Gesetz, sondern ein Mosaik aus verschiedenen europäischen und nationalen Vorschriften. Für Lebensmittelunternehmer sind vor allem drei Bereiche entscheidend. Erstens das Chemikalienrecht, insbesondere die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe. Diese regeln die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Chemikalien und sehen für besonders besorgniserregende Stoffe wie bestimmte PFAS strenge Beschränkungen oder Verbote vor. Zweitens das Umweltrecht, wie die Wasserrahmenrichtlinie, die Qualitätsnormen für Gewässer festlegt und indirekt die Belastung von Fischen und landwirtschaftlichen Produkten beeinflusst.

Drittens, und für Sie am direktesten relevant, ist das Lebensmittelrecht. Die EU-Lebensmittelbasisverordnung (EG) Nr. 178/2002 legt den Grundsatz fest, dass nur sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen. Konkretisiert wird dies durch die Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 881/2006, die bereits Höchstgehalte für bestimmte Schadstoffe festlegt. Für PFAS wurden hier bereits erste Grenzwerte für Eier, Fisch und Fleisch verankert. Die neue Empfehlung (EU) 2022/1431 ist ein klares Signal, dass die EU-Kommission eine Ausweitung dieser Regulierung vorbereitet und den Druck auf die Mitgliedstaaten erhöht, umfassende Daten zu sammeln. Diese Empfehlung ist der Vorbote künftiger, verbindlicher Höchstwerte für eine breitere Palette von Lebensmitteln.

PFAS-Compliance ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Wer heute die rechtlichen Weichen stellt, sichert sich den entscheidenden Vorsprung für morgen.

Die EU-Empfehlung 2022/1431: Ein genauerer Blick

Die am 24. August 2022 veröffentlichte Empfehlung der Kommission ist ein zentrales Dokument für jeden Akteur der Lebensmittelbranche. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, in den Jahren 2022 bis 2025 die Präsenz von PFAS in Lebensmitteln aktiv zu überwachen. Ziel ist es, eine breitere Datenbasis zu schaffen, um die ernährungsbedingte Exposition der Bevölkerung besser bewerten zu können und zukünftige Regulierungsmaßnahmen zu untermauern. Im Fokus stehen dabei nicht nur die bekannten Substanzen PFOS und PFOA, sondern eine ganze Reihe weiterer Verbindungen.

Für Unternehmen sind insbesondere die festgelegten Richtwerte von Bedeutung. Überschreitet die Konzentration in einem Lebensmittel diese Werte, muss die Ursache der Kontamination untersucht werden. Dies kann zu behördlichen Nachforschungen in der gesamten Lieferkette führen, von den Futtermitteln bis zum Endprodukt. Die Empfehlung listet konkret auf, welche Lebensmittel überwacht werden sollen. Die Bandbreite ist enorm und zeigt, dass kaum ein Sektor ausgenommen ist.

Lebensmittelkategorie Beispiele aus der EU-Empfehlung 2022/1431
Tierische Erzeugnisse Fisch, Fleisch (Nutz- und Wildtiere), Eier, Milch, Schlachtnebenerzeugnisse
Pflanzliche Erzeugnisse Obst, Gemüse, stärkehaltige Wurzeln und Knollen, Getreide, Nüsse
Speziallebensmittel Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, Seetang, Wildpilze
Getränke Alkoholfreie Getränke, Wein, Bier

Handlungsempfehlungen: So minimieren Sie Ihre unternehmerischen PFAS-Risiken

Angesichts der sich verschärfenden Rechtslage ist proaktives Handeln unerlässlich. Warten Sie nicht, bis verbindliche Grenzwerte überschritten oder behördliche Untersuchungen eingeleitet werden. Ein strategisches Risikomanagement ist der Schlüssel zur Sicherung Ihres Unternehmens. Das bedeutet konkret, die eigenen Prozesse und Lieferketten kritisch zu hinterfragen und auf potenzielle PFAS-Eintragsquellen zu überprüfen. Dies ist keine rein technische, sondern vor allem eine rechtliche und strategische Aufgabe.

Wir empfehlen die Umsetzung eines mehrstufigen Plans, um Ihre PFAS-Compliance sicherzustellen und Haftungsrisiken zu minimieren. Beginnen Sie mit einer gründlichen Analyse und Dokumentation Ihrer Lieferkette. Fordern Sie von Ihren Lieferanten Zertifikate und Konformitätserklärungen an, insbesondere bei Lebensmittelkontaktmaterialien und Futtermitteln. Implementieren Sie ein risikobasiertes Testprogramm für Ihre Rohstoffe und Endprodukte. Die Investition in Analytik, die den empfindlichen Anforderungen der EU genügt, zahlt sich langfristig aus. Überprüfen und passen Sie Ihre Verträge mit Lieferanten an, um Haftungsfragen im Kontaminationsfall klar zu regeln. Eine professionelle PFAS Beratung durch einen spezialisierten PFAS Rechtsanwalt ist dabei unerlässlich, um die komplexen rechtlichen Anforderungen korrekt umzusetzen und Ihr Unternehmen für die Zukunft sicher aufzustellen.

  • Lieferketten-Audit: Identifizieren Sie potenzielle Eintragsquellen von PFAS bei Ihren Zulieferern.
  • Vertragsmanagement: Passen Sie Ihre Lieferverträge an und definieren Sie klare Haftungs- und Qualitätsregeln bezüglich PFAS.
  • Risikobasiertes Monitoring: Führen Sie stichprobenartige Analysen von Rohstoffen und Endprodukten durch.
  • Dokumentation: Halten Sie alle Schritte Ihrer Sorgfaltspflichten lückenlos fest, um im Ernstfall Ihre Compliance nachweisen zu können.
  • Rechtliche Beratung: Suchen Sie frühzeitig Unterstützung bei einem auf PFAS Recht spezialisierten Anwalt, um kostspielige Fehler zu vermeiden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu PFAS in Lebensmitteln

Die größten Risiken sind Produktrückrufe, die von den Behörden angeordnet werden können, wenn gesetzliche Höchstwerte überschritten werden. Damit verbunden sind hohe Kosten und ein erheblicher Reputationsschaden. Zudem drohen zivilrechtliche Haftungsansprüche von Kunden oder Handelspartnern sowie Bußgelder bei Verstößen gegen lebensmittel- oder chemikalienrechtliche Vorschriften. [cite_start]Nicht zu unterschätzen ist auch der Aufwand durch behördliche Untersuchungen, die bei Überschreitung der neuen EU-Richtwerte zur Ursachenforschung eingeleitet werden[cite: 44], was Ihre gesamten Betriebsabläufe empfindlich stören kann.

Nein, die in der Empfehlung (EU) 2022/1431 genannten Werte sind formell keine rechtlich bindenden Grenzwerte. [cite_start]Sie dienen als Auslöser für Untersuchungen. [cite: 43, 44] [cite_start]Wenn diese Richtwerte überschritten werden, sind die Behörden und Lebensmittelunternehmer angehalten, die Ursachen der Kontamination zu ermitteln. [cite: 131] Sie sind jedoch ein starker Indikator für zukünftige, verbindliche Höchstgehalte in der EU-Kontaminanten-Verordnung. Vorausschauende Unternehmen betrachten diese Richtwerte daher bereits heute als interne Handlungs- und Qualitätsziele, um auf künftige Gesetzgebung vorbereitet zu sein.

Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der EU-Empfehlung tragen vor allem Lebensmittel tierischen Ursprungs zur Exposition des Menschen bei. Dazu gehören insbesondere Fisch, Fleisch, Eier und Milchprodukte, da sich PFAS in der Nahrungskette anreichern. Aber auch pflanzliche Lebensmittel wie Obst und Gemüse können über kontaminiertes Wasser oder Böden PFAS aufnehmen. Die EU-Überwachung schließt daher ein sehr breites Spektrum an Lebensmitteln ein, um ein vollständiges Bild der Belastungssituation zu erhalten.

Zuerst müssen Sie Ihren lebensmittelrechtlichen Meldepflichten nachkommen und die zuständige Behörde informieren. Parallel dazu ist eine schnelle Ursachenforschung in Ihrer Lieferkette entscheidend. Woher stammt die Kontamination? Ist nur eine Charge betroffen? Leiten Sie sofort Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ein, was einen Verkaufsstopp oder einen öffentlichen Rückruf bedeuten kann. Es ist essenziell, diesen Prozess lückenlos zu dokumentieren und eng mit einem spezialisierten PFAS Rechtsanwalt zusammenzuarbeiten, um die Kommunikation mit den Behörden zu steuern und weitere rechtliche Konsequenzen zu minimieren.

Beginnen Sie mit einer risikobasierten Analyse. Identifizieren Sie kritische Rohstoffe und Lieferanten, z.B. aus Regionen mit bekannter Umweltbelastung. Fordern Sie von Ihren Lieferanten detaillierte Spezifikationen und Konformitätserklärungen an, insbesondere für Verpackungen und Futtermittel. Implementieren Sie ein eigenes Testprogramm für eingehende Waren. Rechtlich sollten Sie Ihre Lieferverträge um spezifische Klauseln zu PFAS erweitern (Garantien, Spezifikationen, Haftung). Eine transparente und gut dokumentierte Lieferkette ist Ihr bester Schutz vor unliebsamen Überraschungen und der Nachweis Ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht.

Die EU-Empfehlung betont, dass für die Messungen sehr empfindliche Analysemethoden erforderlich sind, da die relevanten Konzentrationen extrem niedrig sind. Die Empfehlung gibt den Laboren konkrete Zielwerte für die Bestimmungsgrenzen (Limits of Quantification, LOQ) vor, die je nach Lebensmittelmatrix variieren. Für Obst und Gemüse liegt der Zielwert für PFOS beispielsweise bei 0,002 µg/kg. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie mit Laboren zusammenarbeiten, die nachweislich verlässliche Ergebnisse liefern und diese niedrigen Nachweisgrenzen erreichen können, um aussagekräftige und behördentaugliche Daten zu erhalten.

Ja, die Produktionsart kann einen signifikanten Unterschied machen. Die EU-Empfehlung fordert explizit, Daten für verschiedene Produktionsarten zu erheben, einschließlich der ökologischen/biologischen Produktion. Bei tierischen Erzeugnissen soll zwischen Tieren mit und ohne Zugang zum Freien unterschieden werden, da Tiere im Freiland potenziell über kontaminierte Böden oder Wasser PFAS aufnehmen können.  Auch bei Pilzen wird zwischen Wild- und Kulturpilzen unterschieden. Diese Differenzierung ist wichtig für die Ursachenforschung und das Risikomanagement in der Lieferkette.

Dies sind vier der am besten untersuchten und regulierten PFAS-Verbindungen. Die EFSA hat ihre Risikobewertung auf die Summe dieser vier Stoffe gestützt. Sie gehören alle zur Gruppe der Perfluoralkylsubstanzen, haben aber leicht unterschiedliche chemische Strukturen und Eigenschaften. PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) und PFOA (Perfluoroctansäure) sind die bekanntesten. PFNA (Perfluornonansäure) und PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) wurden in die Neubewertung der EFSA einbezogen, da sie ebenfalls relevant für die menschliche Gesundheit und in Lebensmitteln nachweisbar sind. Die EU-Überwachung zielt auf alle vier ab.

Ja, absolut. Lebensmittelkontaktmaterialien sind eine der Hauptquellen für die Kontamination von Lebensmitteln mit PFAS. Die Verwendung von PFAS in Papier- und Kartonverpackungen, um sie fett- und wasserabweisend zu machen, ist weit verbreitet. Als Hersteller von Verpackungen fallen Sie unter die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Lebensmittelkontaktmaterialien. Sie müssen sicherstellen, dass von Ihren Produkten keine gesundheitsschädlichen Stoffe auf das Lebensmittel übergehen. Angesichts des zunehmenden regulatorischen Drucks ist es für Sie dringend ratsam, auf PFAS-freie Alternativen umzusteigen.

Aufgrund der Komplexität des Themas, das Chemikalien-, Umwelt- und Lebensmittelrecht verbindet, sollten Sie sich an eine Kanzlei wenden, die auf dieses Gebiet spezialisiert ist. Suchen Sie nach einem Fachanwalt für Lebensmittelrecht mit nachgewiesener Expertise im Bereich Produktsicherheit und Chemikalienrecht. Ein erfahrener PFAS Rechtsanwalt kann Sie nicht nur im Krisenfall vertreten, sondern Sie vor allem proaktiv beraten, um Risiken zu identifizieren, Compliance-Strategien zu entwickeln und Ihre Verträge rechtssicher zu gestalten. Eine frühzeitige PFAS Beratung ist eine Investition, die Ihr Unternehmen vor erheblichen finanziellen Schäden schützen kann.

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