Biologische Landwirtschaft: Ihr rechtlicher Wegweiser für die Zukunft der Bio-Lebensmittel

Die biologische Landwirtschaft und der Markt für Bio-Lebensmittel boomt. Verbraucher fordern mehr Nachhaltigkeit und Transparenz, während die Politik ehrgeizige Ziele wie den „European Green Deal“ vorantreibt. Doch mit den wachsenden Chancen steigen auch die rechtlichen Anforderungen. Besonders die Verordnung (EU) 2018/848, die neue EU-Öko-Verordnung, stellt Landwirte, Verarbeiter und Händler vor komplexe Herausforderungen. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wie Sie Ihr Unternehmen rechtssicher für die Bio-Zukunft aufstellen. Wer die neuen Spielregeln ignoriert, riskiert nicht nur den Verlust wertvoller Zertifizierungen, sondern auch empfindliche Strafen und den Anschluss an den Markt. Dieser Beitrag ist Ihr Kompass durch den juristischen Dschungel und zeigt Ihnen, wie Sie die neuen Regelungen als strategischen Vorteil nutzen können.

Historie & Status quo: Der Bio-Boom und seine rechtlichen Wurzeln

Die Idee der biologischen Landwirtschaft ist keine moderne Erfindung. Ihre Wurzeln reichen bis ins frühe 20. Jahrhundert zurück. Doch erst in den letzten Jahrzehnten hat sich „Bio“ von einer Nische zu einem milliardenschweren Massenmarkt entwickelt. Ein entscheidender Meilenstein war die erste EU-Verordnung für den ökologischen Landbau im Jahr 1991. Angesichts der rasanten Entwicklung des Sektors wurde eine Überarbeitung der Unionsvorschriften notwendig, um den hohen Erwartungen der Verbraucher gerecht zu werden und mehr Klarheit zu schaffen. Die alte Verordnung (EG) Nr. 834/2007 wurde daher aufgehoben und durch einen neuen, robusteren Rechtsrahmen ersetzt.

Heute stehen wir an einem Wendepunkt. Die Europäische Union verfolgt mit der ökologischen Produktion klare Ziele: Sie leistet einen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Klima, erhält langfristig die Bodenfruchtbarkeit und fördert ein hohes Maß an Artenvielfalt. Das Ziel, bis 2030 rund 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch zu bewirtschaften, wird durch massive Förderprogramme untermauert, schafft aber gleichzeitig einen enormen regulatorischen Druck. Der aktuelle Rechtsrahmen soll das Vertrauen der Verbraucher wahren, für fairen Wettbewerb sorgen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Bio-Erzeugnisse gewährleisten.

Kernänderungen / neue Regelungen: Die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 im Detail

Seit dem 1. Januar 2022 ist die neue Verordnung (EU) 2018/848 vollständig in Kraft. Ihr Ziel ist eine umfassende Harmonisierung, die jedoch im Detail zu signifikanten Änderungen für alle Akteure der Wertschöpfungskette führt. Die Verordnung soll den Sektor robuster machen und das Vertrauen in die biologische Landwirtschaft weiter festigen. Im Kern geht es darum, die Kontrollen zu verbessern, den Anwendungsbereich zu erweitern und die Regeln für Importe zu verschärfen. Dies zwingt jeden Marktteilnehmer – vom Landwirt bis zum Exporteur – seine Prozesse zu überprüfen und anzupassen, um die Konformität sicherzustellen.

Eine der fundamentalsten Änderungen ist der Grundsatz des bodengebundenen Pflanzenanbaus. Die Produktion muss in lebendigem Boden erfolgen, der mit dem Unterboden und Grundgestein in Verbindung steht. Hydrokultur ist damit explizit verboten. Eine limitierte Ausnahme gilt für den Anbau in „abgegrenzten Beeten“, die bereits vor dem 28. Juni 2017 in Finnland, Schweden und Dänemark als ökologisch zertifiziert waren; diese Regelung läuft jedoch Ende 2030 aus. Zudem wurde der Anwendungsbereich der Verordnung auf neue Erzeugnisse wie Meersalz, Bienenwachs, Korkstopfen, Wolle und ätherische Öle erweitert, die nun ebenfalls zertifiziert werden können.

„Rechtssicherheit im Bio-Sektor ist kein Luxus, sondern die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und Vertrauen.“

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Bereich Alte Regelung (bis 2021) Neue Regelung (Verordnung (EU) 2018/848) Relevanz für die Praxis
Import aus Drittländern Prinzip der Gleichwertigkeit (ähnliche Standards waren erlaubt) Prinzip der Konformität (Importierte Produkte müssen exakt den EU-Vorschriften entsprechen) Höherer Aufwand für Importeure bei der Lieferantenprüfung (Artikel 45, 46).
Anwendungsbereich Fokus auf landwirtschaftliche Erzeugnisse Erweiterung auf neue Produkte wie Salz, Kork, Bienenwachs, Wolle (vollständige Liste in Anhang I). Neue Marktchancen, aber auch neue Zertifizierungspflichten (Artikel 2).
Kontrollsystem Starre jährliche Pflichtkontrolle Risikobasierter Ansatz: Kontrollintervall kann bei risikoarmen Betrieben auf bis zu 24 Monate verlängert werden (Artikel 38 Abs. 3). Potenzielle Entlastung für Betriebe mit nachweislich guter Compliance, aber strengere Überwachung bei Risikobetrieben.
Gruppenzertifizierung Hauptsächlich für Landwirte in Entwicklungsländern Nun auch für Kleinlandwirte innerhalb der EU verfügbar, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren (Artikel 36). Erleichtert kleineren Betrieben den Einstieg in die biologische Landwirtschaft.
Kontamination Uneinheitliche nationale Regelungen Pflicht für Unternehmer, Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen zu treffen (Artikel 28). Bei Verdacht erfolgt eine amtliche Untersuchung (Artikel 29). Höhere Sorgfaltspflichten und klares Verfahren bei Fund von nicht zugelassenen Stoffen.

Risiken & Herausforderungen: Stolpersteine auf dem Weg zur Bio-Zertifizierung

Die neuen Regelungen schaffen zwar Klarheit, bringen aber auch erhebliche Herausforderungen mit sich. Eine der größten Hürden sind die gestiegenen Anforderungen an die Dokumentation und Bürokratie. Unternehmer sind verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen, um die Einhaltung der Verordnung nachzuweisen (Artikel 39). Jeder Schritt in der Produktions- und Lieferkette muss lückenlos nachvollziehbar sein. Dies erfordert nicht nur robuste interne Systeme, sondern auch eine enge Abstimmung mit Lieferanten und Abnehmern. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen kann dieser administrative Mehraufwand eine signifikante Belastung darstellen. Die sorgfältige Führung von Aufzeichnungen ist jedoch unerlässlich, um bei einer Kontrolle die Konformität nachweisen zu können.

Ein weiteres kritisches Feld sind die Herausforderungen bei der Bio-Zertifizierung im Zusammenhang mit Kontaminationen. Die Verordnung verpflichtet alle Unternehmer explizit, verhältnismäßige und angemessene Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um eine Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse oder Stoffe zu vermeiden (Artikel 28 Abs. 1). Entsteht der Verdacht, dass ein Produkt kontaminiert ist, muss der Unternehmer es isolieren und die zuständige Behörde informieren. Daraufhin wird eine amtliche Untersuchung eingeleitet. Bestätigt sich der Verstoß, darf das Produkt nicht mehr als „Bio“ vermarktet werden. Dies erhöht die Haftungsrisiken entlang der gesamten Lieferkette erheblich.

Chancen & strategische Vorteile: Warum sich der Umstieg jetzt mehr denn je lohnt

Trotz der Herausforderungen überwiegen die strategischen Vorteile einer konformen Bio-Zertifizierung bei Weitem. Der offensichtlichste Vorteil ist der Zugang zu einem wachsenden Premium-Markt mit kaufkräftigen und loyalen Kunden. Die steigende Verbrauchernachfrage schafft die Bedingungen für eine Erhöhung der finanziellen Vorteile für Landwirte, die in der ökologischen Produktion tätig sind. Das EU-Bio-Siegel ist ein starkes Vertrauenssymbol, das Türen zu nationalen und internationalen Märkten öffnet. Unternehmen, die die rechtlichen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern vorbildlich umsetzen, können dies als klares Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb nutzen.

Darüber hinaus schafft die Auseinandersetzung mit der neuen Rechtslage eine enorme Zukunftsfähigkeit. Die Verordnung legt eine solide Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der ökologischen Produktion und sorgt für ein wirksames Funktionieren des Binnenmarktes (Artikel 1). Unternehmen, die jetzt investieren, positionieren sich optimal, um von zukünftigen Entwicklungen und Förderprogrammen zu profitieren. Die Förderungen für die Umstellung auf Ökolandbau sind ein zentraler Hebel, um die Anfangsinvestitionen abzufedern. Die Verordnung (EU) 2018/848 ist eng mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und deren finanzieller Unterstützung für den Ökolandbau verknüpft.

Handlungsempfehlungen / Roadmap: Ihr strategischer 5-Schritte-Plan zum Erfolg

Um die komplexen Anforderungen der neuen EU-Öko-Verordnung erfolgreich zu meistern, ist ein strukturiertes Vorgehen unerlässlich. Statt reaktiv auf Probleme zu warten, sollten Sie proaktiv handeln. Diese Roadmap dient als Leitfaden für Landwirte, Verarbeiter und Händler, um den Übergang reibungslos zu gestalten und rechtliche Risiken zu minimieren. Dieser Prozess hilft Ihnen, Klarheit zu gewinnen und eine solide Grundlage für Ihren Erfolg im Bio-Markt zu schaffen.

Folgen Sie diesen fünf strategischen Schritten, um Ihr Unternehmen optimal aufzustellen:

  • Schritt 1: Rechtliche Status-Analyse. Führen Sie eine umfassende Bestandsaufnahme durch. Prüfen Sie Ihre Prozesse anhand der detaillierten Produktionsvorschriften in Anhang II der Verordnung. Identifizieren Sie potenzielle Lücken in Ihrer Dokumentation und Compliance.
  • Schritt 2: Meldung und Zertifizierungsprozess starten. Melden Sie Ihre Tätigkeit vor Aufnahme der Produktion bei der zuständigen Behörde (Artikel 34 Abs. 1). Wählen Sie eine Kontrollstelle, die die Konformität überprüft und das Zertifikat nach Artikel 35 ausstellt.
  • Schritt 3: Vorsorgemaßnahmen implementieren. Richten Sie ein System von Vorsorgemaßnahmen ein, um Kontaminationsrisiken zu identifizieren und zu vermeiden, wie es Artikel 28 vorschreibt. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter und schließen Sie rechtssichere Verträge mit Partnern.
  • Schritt 4: Lieferketenmanagement anpassen. Überprüfen Sie die Zertifikate Ihrer Lieferanten (Artikel 35 Abs. 7). Stellen Sie bei Importen sicher, dass die Ware den strikten Konformitätsregeln nach Artikel 45 genügt.
  • Schritt 5: Kontinuierliches Monitoring. Die Gesetzgebung entwickelt sich weiter. Etablieren Sie einen Prozess, um über zukünftige delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte informiert zu bleiben und Ihre Compliance regelmäßig zu überprüfen.

Vorsprung durch Rechtssicherheit: Agieren, nicht reagieren.

Spezialfälle / Branchenbezug: Was Hersteller, Händler und Investoren jetzt wissen müssen

Für Landwirte (Erzeuger)

Für Sie als Landwirt stehen die Produktionsregeln in Anhang II im Mittelpunkt. Dies betrifft die Bodenbewirtschaftung durch mehrjährige Fruchtfolgen, die auch Leguminosen einschließen müssen (Anhang II, Teil I, 1.9.2). Bei der Tierhaltung sind hohe Tierschutzstandards entscheidend, dazu gehören der ständige Zugang zu Freigelände, wann immer die Bedingungen es erlauben (Anhang II, Teil II, 1.7.3), sowie strenge Regeln zur präventiven Verabreichung von Medikamenten, die grundsätzlich verboten ist (Anhang II, Teil II, 1.5.1.3). Die Fütterung muss hauptsächlich mit betriebseigenen oder regional erzeugten Bio-Futtermitteln erfolgen (Anhang II, Teil II, 1.4.1.a).

Für Lebensmittelverarbeiter und -hersteller

Als Verarbeiter sind Sie das Bindeglied zwischen Rohstoff und Endprodukt. Ihre Hauptaufgabe ist die lückenlose Sicherung der Bio-Integrität. Um die Verkehrsbezeichnung „biologisch“ verwenden zu dürfen, müssen mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischer Produktion stammen (Artikel 30 Abs. 5). Zudem ist es verboten, eine ökologische Zutat zusammen mit der gleichen nichtökologischen Zutat zu verwenden (Anhang II, Teil IV, 2.1.b). Die neue EU-Bio-Verordnung für Hersteller verlangt eine strikte räumliche oder zeitliche Trennung bei der Verarbeitung von Bio- und konventionellen Waren (Anhang II, Teil IV, 1.5).

Für Großhändler und Exporteure

Ihre Welt wird maßgeblich durch die neuen Importregeln in Kapitel VII der Verordnung verändert. Der Wechsel zum Konformitätsprinzip bedeutet, dass Sie für aus Drittländern importierte Ware nachweisen müssen, dass diese exakt nach EU-Bio-Recht produziert wurde (Artikel 45 Abs. 1 b i). Dafür müssen alle Unternehmer in der Drittland-Lieferkette von einer durch die EU anerkannten Kontrollstelle kontrolliert und zertifiziert sein (Artikel 46). Das Risiko von blockierter oder deklassierter Ware bei Nichteinhaltung ist erheblich gestiegen. Eine fundierte rechtliche Prüfung der Importverträge und der Zertifikate ist unerlässlich.

Für Investoren und Berater

Für Sie als Investor oder Berater ist die Zukunft der Bio-Lebensmittel in Deutschland und Europa ein hochattraktives Feld. Die Verordnung (EU) 2018/848 schafft mehr Transparenz und Stabilität, indem sie die Regeln unionsweit harmonisiert und das Vertrauen der Verbraucher stärkt. Dies ist ein wichtiger Faktor für langfristige Investitionsentscheidungen. Bei der Due Diligence von Zielunternehmen muss die Compliance mit der neuen EU-Öko-Verordnung ein zentraler Prüfpunkt sein. Bewerten Sie, wie gut das Unternehmen auf die neuen Anforderungen wie die Vorsorgemaßnahmen nach Artikel 28 vorbereitet ist.

Externe Quellen: Offizielle Informationen und weiterführende Links

Um sich tiefgehender zu informieren und stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, sind die offiziellen Publikationen der Europäischen Kommission und die Gesetzestexte selbst unerlässlich.

Fazit & Ausblick: Die biologische Landwirtschaft als rechtssicheres Zukunftsmodell

Die Zukunft der Bio-Lebensmittel ist untrennbar mit einem robusten und transparenten rechtlichen Rahmen verbunden. Die neue Verordnung (EU) 2018/848 ist mehr als nur eine bürokratische Hürde – sie ist ein klares Bekenntnis zu Qualität, Sicherheit und fairem Wettbewerb. Für alle Akteure der Branche bedeutet dies eine Phase der Anpassung. Die Anforderungen an Dokumentation, Prozesskontrolle und Lieferkettenmanagement sind gestiegen. Wer diese Herausforderungen jedoch proaktiv annimmt und als Chance zur Optimierung begreift, wird nachhaltig profitieren.

Die neuen Regelungen stärken das Vertrauen der Verbraucher und schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen in einem wachsenden globalen Markt. Unternehmen, die ihre Prozesse jetzt rechtssicher aufstellen, sichern sich nicht nur ihre Zertifizierung, sondern auch einen entscheidenden strategischen Vorteil. Die biologische Landwirtschaft ist kein Trend, sondern ein zentraler Baustein einer zukunftsfähigen Lebensmittelwirtschaft. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen an der Spitze dieser Entwicklung zu positionieren. Eine frühzeitige und fachkundige rechtliche Beratung ist dabei der sicherste Weg, um kostspielige Fehler zu vermeiden und alle Potenziale auszuschöpfen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Bio-Landwirtschaft

Die wohl wichtigste Änderung betrifft den Import von Bio-Produkten aus Nicht-EU-Ländern, geregelt in Artikel 45 der Verordnung. Das bisherige Prinzip der „Gleichwertigkeit“ wurde durch das strengere Prinzip der „Konformität“ ersetzt. Das bedeutet, Importeure müssen nun nachweisen, dass die importierten Waren exakt den selben detaillierten Vorschriften der EU für biologische Landwirtschaft entsprechen. Dies erhöht den Prüfaufwand und die rechtliche Verantwortung für Händler und Verarbeiter erheblich und erfordert eine sehr viel engere Kontrolle der Lieferanten im Ausland.

Die neue Verordnung hat ihren Anwendungsbereich (Artikel 2) deutlich erweitert und schließt nun auch Produkte ein, die in Anhang I aufgeführt sind. Dazu gehören vor allem landwirtschaftsnahe Erzeugnisse wie Meersalz, Bienenwachs, Mate, Weinblätter, Korkstopfen und Wolle. Für Hersteller und Händler dieser Produkte bedeutet dies, dass sie sich nun ebenfalls dem Zertifizierungsprozess unterziehen müssen, wenn sie ihre Waren als „Bio“ vermarkten wollen. Dies eröffnet neue Märkte, erfordert aber auch eine Anpassung der Produktions- und Kennzeichnungsprozesse.

Der neue risikobasierte Ansatz bedeutet eine Abkehr von der starren jährlichen Pflichtkontrolle. Stattdessen bewertet die Kontrollstelle das Risiko Ihres Betriebs individuell. Wenn Ihr Betrieb in den letzten drei Jahren keine Verstöße aufwies, die die Produktintegrität beeinträchtigt haben, und als risikoarm eingestuft wird, kann das Kontrollintervall auf bis zu 24 Monate verlängert werden (Artikel 38 Abs. 3). Dies kann zu einer administrativen Entlastung führen. Umgekehrt werden Betriebe mit höheren Risiken oder früheren Beanstandungen häufiger kontrolliert.

Ja, es gibt umfangreiche Förderungen für die Umstellung auf Ökolandbau. Diese sind Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Die Verordnung (EU) 2018/848 ist explizit darauf ausgelegt, die Ziele der GAP zu unterstützen. Die Förderprogramme unterstützen Landwirte finanziell während der oft wirtschaftlich schwierigen Umstellungsphase und honorieren die laufende ökologische Bewirtschaftung. Die genaue Höhe und die Bedingungen variieren je nach Region. Es ist ratsam, sich bei den lokalen Landwirtschaftsbehörden über die spezifischen Möglichkeiten zu informieren.

Die Verordnung verpflichtet Unternehmer, verhältnismäßige und angemessene Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um Kontaminationen zu vermeiden (Artikel 28). Besteht der Verdacht auf das Vorhandensein eines nicht zugelassenen Stoffes, muss die Behörde eine amtliche Untersuchung einleiten (Artikel 29). Bestätigt sich, dass der Unternehmer seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, darf das Produkt nicht als Bio-Lebensmittel verkauft werden. Die Beweislast und die Dokumentationspflicht zur Vermeidung von Kontaminationen liegen damit klar beim Unternehmer.

Die Grundregeln bleiben bestehen, aber Details wurden präzisiert (Artikel 30-33). Das EU-Bio-Logo ist für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in der EU produziert werden, zwingend vorgeschrieben (Artikel 32 Abs. 1 b). Die Herkunftsangabe (z.B. „EU-Landwirtschaft“) muss im selben Sichtfeld wie das Logo erscheinen (Artikel 32 Abs. 2). Um die Bezeichnung „biologisch“ in der Verkehrsbezeichnung zu führen, müssen weiterhin mindestens 95% der landwirtschaftlichen Zutaten aus biologischer Produktion stammen. Die korrekte Kennzeichnung ist entscheidend, um Irreführung der Verbraucher zu vermeiden.

Ja, Artikel 36 der Verordnung führt explizit ein System der Gruppenzertifizierung für Kleinlandwirte auch in der EU ein. Bisher war dieses Modell hauptsächlich für Erzeuger in Drittländern vorgesehen. Eine Gruppe von Landwirten kann sich zusammenschließen und ein gemeinsames internes Kontrollsystem einrichten. Dies reduziert den individuellen administrativen Aufwand und die Kosten erheblich und erleichtert somit kleineren Betrieben den Zugang zum Bio-Markt, solange die Kriterien, z.B. hinsichtlich Umsatz oder Betriebsgröße, erfüllt sind.

Für Hersteller von Bio-Lebensmitteln liegt die größte Herausforderung in der lückenlosen Kontrolle der Lieferkette und der strikten Trennung der Warenströme. Sie müssen sicherstellen, dass jeder einzelne Rohstoff den neuen, strengen Bio-Anforderungen genügt – insbesondere bei Importen. Die Vermeidung von Kreuzkontaminationen mit konventionellen Produkten während der Lagerung und Verarbeitung erfordert präzise Prozesse und eine sorgfältige Dokumentation. Jeder Fehler in dieser Kette kann die Bio-Zertifizierung des Endprodukts gefährden und zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen.

Die Digitalisierung spielt eine immer wichtigere Rolle. Insbesondere das elektronische Kontrollsystem der EU, bekannt als TRACES (Trade Control and Expert System), ist für Importeure von zentraler Bedeutung. Es dient der lückenlosen Rückverfolgung von Bio-Importen in die EU. Auch für die interne Dokumentation setzen immer mehr Betriebe auf digitale Lösungen, um die komplexen Anforderungen an die Aufzeichnung von Betriebsmitteln, Ernte- und Verkaufsdaten effizient zu managen. Digitale Tools können helfen, Fehler zu reduzieren und die bei Kontrollen geforderte Transparenz schnell und einfach herzustellen.

Die neue EU-Öko-Verordnung hat die rechtliche Komplexität deutlich erhöht. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, die spezifischen Auswirkungen auf Ihr Geschäftsmodell zu analysieren und eine rechtssichere Strategie zu entwickeln. Dies umfasst die Prüfung von Lieferverträgen, die Absicherung gegen Haftungsrisiken bei Kontaminationen und die Unterstützung bei der Kommunikation mit Kontrollstellen und Behörden. Eine proaktive rechtliche Beratung ist eine Investition, die Sie vor kostspieligen Fehlern, dem Verlust Ihrer Zertifizierung und langwierigen Rechtsstreitigkeiten schützen kann.

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