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Rechtsanwalt Thomas Bruggmann LL.M. und das Team von juravendis in München sind Ihr Partner für rechtliche Beratung und Lösungen im Kosmetikrecht, sowie dem kosmetiknahen Medien- und Wirtschaftsrecht. Vertrauen Sie uns Ihre rechtlichen Herausforderungen an und fokussieren Sie sich auf Ihren Erfolg!
Ihr RA Thomas Bruggmann LL.M.
Anwalt in München – KOSMETIKA | INDUSTRIE | STUDIOS
Sicher. Schön. Gesetzeskonform. Kosmetikrecht vereint Ästhetik und Verantwortung – für Studios, Produkte und Behandlungen, die nicht nur bezaubern, sondern auch rechtlich strahlen. Wissen schützt – auch die Schönheit.
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FAQs – Das deutsche Kosmetikrecht 2025
Was genau ist ein Kosmetikprodukt im rechtlichen Sinne?
Im rechtlichen Sinne ist ein Kosmetikprodukt jede Substanz oder Zubereitung, die dazu bestimmt ist, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Haare, Nägel, Lippen, äußere Genitalien) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar ausschließlich oder hauptsächlich zum Zweck der Reinigung, Parfümierung, Veränderung des Aussehens, des Schutzes, der Gesunderhaltung oder der Geruchsbeeinflussung. Entscheidend ist die Zweckbestimmung: Kosmetika sollen das Aussehen verbessern oder den Körper pflegen, nicht aber Krankheiten heilen oder lindern.
Welche Rolle spielt die EU-Kosmetik-Verordnung für mein Unternehmen?
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel ist das zentrale Gesetz für alle Kosmetikprodukte, die in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden. Sie gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten und legt einheitliche Anforderungen an die Sicherheit, Kennzeichnung und Vermarktung von Kosmetika fest. Als Kosmetikunternehmen müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte dieser Verordnung vollumfänglich entsprechen, von der Auswahl der Inhaltsstoffe bis zur fertigen Kennzeichnung.
Welche Inhaltsstoffe sind in Kosmetika verboten oder eingeschränkt?
Die EU-Kosmetik-Verordnung führt in ihren Anhängen detaillierte Listen von Inhaltsstoffen, die verboten (Anhang II) oder nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind (Anhang III, IV und V). Dazu gehören beispielsweise bestimmte Farbstoffe, Konservierungsmittel und UV-Filter. Es ist entscheidend, diese Listen regelmäßig zu prüfen, da sie aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst werden können. Die Verwendung nicht zugelassener oder falsch dosierter Stoffe kann zu Bußgeldern und Produktrückrufen führen.
Was bedeutet "Responsible Person" oder "Verantwortliche Person" im Kosmetikrecht?
Die verantwortliche Person ist ein zentraler Akteur im Kosmetikrecht. Dies kann der Hersteller, Importeur oder eine explizit benannte Person innerhalb der EU sein. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass ein Kosmetikprodukt alle Anforderungen der EU-Kosmetik-Verordnung erfüllt, bevor es auf den Markt gebracht wird. Dazu gehört die Erstellung des Produktsicherheitsberichts, die Notifizierung des Produkts im CPNP-Portal und die Bereitstellung des Produktdossiers für die Behörden.
Muss ich meine Kosmetikprodukte bei einer Behörde anmelden?
Ja, alle Kosmetikprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen vor dem erstmaligen Inverkehrbringen elektronisch bei der Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) der Europäischen Kommission notifiziert werden. Dies ist die Aufgabe der verantwortlichen Person. Die Notifizierung umfasst grundlegende Informationen über das Produkt, wie die Kategorie, die Inhaltsstoffe und die verantwortliche Person.
Wie muss ich meine Kosmetikprodukte korrekt kennzeichnen?
Die Kennzeichnung von Kosmetikprodukten unterliegt strengen Vorschriften, um Verbrauchern klare und vollständige Informationen zu bieten. Zu den Pflichtangaben gehören der Name und die Anschrift der verantwortlichen Person, der Nenninhalt, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das PAO-Symbol (Period After Opening), die Liste der Inhaltsstoffe (INCI), die Chargennummer und der Verwendungszweck. Alle Angaben müssen dauerhaft, leserlich und unverwischbar angebracht sein.
Welche Regeln gelten für die Werbung von Kosmetikprodukten?
Die Werbung für Kosmetikprodukte ist in Deutschland durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stark reguliert. Es ist verboten, mit Aussagen zu werben, die den Eindruck erwecken, dass ein Kosmetikprodukt Krankheiten heilen oder lindern kann (dies wäre die Domäne von Arzneimitteln). Auch irreführende oder übertriebene Werbeaussagen sind untersagt. Claims wie „klinisch getestet“ oder „dermatologisch bestätigt“ müssen wissenschaftlich belegt sein.
Sind Tierversuche für Kosmetika in der EU erlaubt?
Nein, in der Europäischen Union ist das Verbot von Tierversuchen für Kosmetika umfassend. Seit 2004 sind Tierversuche für kosmetische Fertigerzeugnisse innerhalb der EU verboten, und seit 2009 gilt ein Verbot für Tierversuche an Inhaltsstoffen. Seit 2013 gilt zudem ein umfassendes Vermarktungsverbot für Kosmetikprodukte und -inhaltsstoffe, die außerhalb der EU an Tieren getestet wurden, wenn die Produkte in der EU verkauft werden sollen.
Was passiert, wenn meine Kosmetikprodukte nicht konform sind?
Nicht-konforme Kosmetikprodukte können ernsthafte Konsequenzen haben. Die zuständigen Überwachungsbehörden können Produktrückrufe oder Produktsperren anordnen, wenn ein Produkt ein Sicherheitsrisiko darstellt. Bei Verstößen gegen die Kosmetik-Verordnung oder andere einschlägige Gesetze können Bußgelder verhängt werden, die je nach Schwere des Verstoßes erheblich sein können. In schwerwiegenden Fällen sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die die Gesundheit Dritter gefährdet.
Welche rechtlichen Herausforderungen ergeben sich aus neuen Trends wie personalisierter Kosmetik oder CBD-Produkten?
Neue Trends bringen oft neue rechtliche Herausforderungen mit sich. Bei personalisierter Kosmetik muss die Einhaltung der Kosmetik-Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsbewertung und Kennzeichnung der individuellen Mischungen, genau geprüft werden. Produkte, die CBD (Cannabidiol) enthalten, erfordern eine sorgfältige rechtliche Bewertung, da die Abgrenzung zu Arzneimitteln und Betäubungsmitteln fließend sein kann und die THC-Grenzwerte streng einzuhalten sind. Auch der Einsatz neuer Technologien wie künstliche Intelligenz in der Produktentwicklung oder beim Marketing wirft datenschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen auf.
Ratgeber Kosmetikrecht – Blog
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