Der Chatbot ChatGPT liefert Antworten auf Fragen aus dem medizinischen Bereich und wird deshalb von einem Hamburger Medizinrechtler als Medizinprodukt eingestuft. Das BfArM sieht sich jedoch nicht als zuständig an, um Grenzen für diesen Chatbot festzulegen.
Das kommende Registergesetz soll dazu dienen, die Verfahren im Bereich der medizinischen Versorgung zu vereinfachen. Es soll für mehr Sicherheit, Effizienz und Transparenz in der Akte sorgen und somit den Weg für ein besseres Gesundheitssystem ebnen.