Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Hersteller von Luxusprodukten wie Kosmetik den Vertrieb seiner Waren über Internetplattformen, wie beispielsweise „Amazon“, verbieten. Das hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Hersteller von Luxusprodukten wie Kosmetik den Vertrieb seiner Waren über Internetplattformen, wie beispielsweise „Amazon“, verbieten. Das hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.