Landessozialgericht Berlin bewertet den Erstattungspreis für AMNOG-Arzneimittel auf Basis einer Mischkalkulation als rechtswidrig
Auf einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz hin hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den Erstattungspreis für AMNOG-Arzneimittel auf der Basis einer Mischkalkulation als rechtswidrig bewertet.