ChatGPT – Spielzeug oder Medizinprodukt?
Der Chatbot ChatGPT liefert Antworten auf Fragen aus dem medizinischen Bereich und wird deshalb von einem Hamburger Medizinrechtler als Medizinprodukt eingestuft. Das BfArM sieht sich jedoch nicht als zuständig an, um Grenzen für diesen Chatbot festzulegen.