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Zwischen Gesetz und Realität: Impfen in Apotheken

Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt künftig, wer nach Ostern Anspruch auf eine Covid-19-Schutzimpfung hat. Darüber hinaus werden auch Berechtigungen für Apothekenimpfungen gewährt, allerdings nur nach ärztlicher Verordnung. Die ABDA sieht diese Regelung als eine zusätzliche Hürde und wird die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.