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Vertriebsrecht & Handelsrecht

Das Vertriebs- und Handelsrecht umfasst insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmen einerseits und Handelsvertretern, Vertragshändlern, Maklern und Franchisenehmern andererseits.

Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Rechtliche Auseinandersetzungen in der Vertriebskette
  • Gestaltung und Überprüfung von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen, Franchiseverträgen
  • Kartellrechtliche Fragestellungen
  • Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
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