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Vertragsrecht & AGB's

In vielen Branchen verlassen sich die Akteure auf mündliche Absprachen. Vielfach möchte man die guten Beziehungen nicht durch komplizierte Vertragswerke belasten. Diese formlosen Vertragsbeziehungen können funktionieren, sie können jedoch auch zu unüberwindbaren Schwierigkeiten führen, sobald die Interessen der Vertragsparteien in unterschiedliche Richtungen wandern. Schriftliche Vereinbarungen sollten daher eher die Regel als die Ausnahme sein.

Wir überprüfen, gestalten und verhandeln für Sie eine Vielzahl von Verträgen in Deutsch und Englisch, unter anderem:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Absichtserklärungen, Letters of Intent
  • Herstellungsverträge, Lohnherstellung, Private-Labelling
  • Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Kaufverträge, Lieferverträge
  • Lizenzverträge
  • Vertriebsverträge
  • IT-Verträge
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
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