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Presserecht

Das klassische Presserecht befasst sich vor allem mit äußerungsrechtlichen Streitigkeiten in Presse und Rundfunk, die durch die Möglichkeiten des Internets eine neue Dimension bekommen haben. Man denke nur an Äußerungen in Chatforen und auf Webseiten, die Unternehmen und deren Angebote (negativ) bewerten. Auch behördliche Warnmitteilungen vor bestimmten Produkten und negative Äußerungen von Verbraucherschutzorganisatoren über Unternehmen und deren Waren und Leistungen nehmen immer mehr zu.

Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Schutz gegen Verleumdungen, Diffamierungen und falsche Tatsachenbehauptungen
  • Gegendarstellungen
  • Unterlassungs- und Schadensersatzklagen
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Bruggmann
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