
Waschmittelrecht & Reinigungsmittelrecht
Wasch- und Reinigungsmittel werden im Wesentlichen durch die EG-Verordnung 648/2004 über Detergenzien (sog. Detergenzien-Verordnung) geregelt. Daneben finden in Deutschland das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz sowie weitere Spezialgesetze Anwendung. Häufig ergeben sich bei Wasch- und Reinigungsmitteln Abgrenzungsschwierigkeiten zu Biozid-Produkten, wobei die Besonderheit besteht, dass Wasch- und Reinigungsmittel unter Umständen auch der Biozid-Gesetzgebung unterliegen können. Probleme bereiten in der Praxis zudem immer wieder die korrekte Kennzeichnung und Bewerbung von Wasch- und Reinigungsmitteln.
Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:
- Prüfung der Verkehrsfähigkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln
- Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Kosmetika, Medizin- und Biozidprodukten
- Kennzeichnung und Bewerbung von Wasch- und Reinigungsmitteln
- Klärung von Inhaltstoffproblematiken
- Importfragen
- Produkthaftung
- Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren





