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Waschmittelrecht & Reinigungsmittelrecht

Wasch- und Reinigungsmittel werden im Wesentlichen durch die EG-Verordnung 648/2004 über Detergenzien (sog. Detergenzien-Verordnung) geregelt. Daneben finden in Deutschland das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz sowie weitere Spezialgesetze Anwendung. Häufig ergeben sich bei Wasch- und Reinigungsmitteln Abgrenzungsschwierigkeiten zu Biozid-Produkten, wobei die Besonderheit besteht, dass Wasch- und Reinigungsmittel unter Umständen auch der Biozid-Gesetzgebung unterliegen können. Probleme bereiten in der Praxis zudem immer wieder die korrekte Kennzeichnung und Bewerbung von Wasch- und Reinigungsmitteln.

Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Prüfung der Verkehrsfähigkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln
  • Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Kosmetika, Medizin- und Biozidprodukten
  • Kennzeichnung und Bewerbung von Wasch- und Reinigungsmitteln
  • Klärung von Inhaltstoffproblematiken
  • Importfragen
  • Produkthaftung
  • Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Bruggmann
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