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Textilienrecht

Das Textil- und Moderecht befasst sich nicht nur mit den gesetzlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von Textilien und die richtige Kennzeichnung dieser Produkte. Vielmehr geht es hier auch um den Schutz der eigenen Entwürfe, Designs und Kollektionen vor Nachahmern sowie um die rechtssichere Gestaltung von Herstellungsverträgen sowie von Lizenz- und Vertriebsverträgen.

Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Kennzeichnung von Textilien und sonstige Anforderungen an die Vertriebsfähigkeit
  • Designschutz, Markenschutz
  • Schutz gegen Produktpiraterie
  • Importfragen
  • Gestaltung von Herstellungsverträgen, Lizenz- und Vertriebsverträgen
  • Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und  Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
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