
Pflanzenschutzmittelrecht
Pflanzenschutzmittel ermöglichen der Landwirtschaft, Mensch und Tier kontinuierlich mit Lebens- und Futtermitteln zu versorgen. Wegen der potentiellen Gesundheitsgefahren, die von unsachgemäß hergestellten Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden ausgehen können, unterliegen Pflanzenschutzmittel einem strengen Zulassungsvorbehalt. Bei manchen Produkten ist darüber hinaus die Abgrenzung gegenüber Düngemitteln, Pflanzenstärkungsmitteln, Bodenhilfsstoffen oder Biozid-Produkten zweifelhaft. Auch Kennzeichnung, Bewerbung und Import von Pflanzenschutzmitteln können rechtliche Probleme mit sich bringen.
Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:
- Prüfung der Verkehrsfähigkeit von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsfragen
- Abgrenzung gegenüber Biozid-Produkten, Arzneimitteln, Düngemitteln, Pflanzenstärkungsmitteln, Bodenhilfsstoffen etc.
- Kennzeichnung und Bewerbung von Pflanzenschutzmitteln
- Import und Parallelimport von Pflanzenschutzmitteln
- Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren





