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Biozidrecht & Chemikalienrecht

Das Biozidrecht oder Biozidprodukte Recht ist zunehmend Gegenstand von behördlichen Beanstandungen und Wettbewerbsprozessen. Ein ständiger Streitpunkt ist die Abgrenzung von Biozid-Produkten zu anderen Produktgruppen, insbesondere Verarbeitungshilfsstoffen, Arzneimitteln, kosmetischen Mitteln und Pflanzenschutzmitteln. Daneben stellt sich im Rahmen der Zulassung von Biozid-Produkten eine Reihe von Problemen (beispielsweise die In-situ-Herstellung). Auch die richtige Deklaration sowie Grenzen der Werbung sind wichtige Themen. Im Zusammenhang mit dem Biozidrecht steht die europäische Chemikaliengesetzgebung (REACH), die erstmalig umfangreiche Registrierungspflichten für Chemikalien vorsieht. REACH wirft eine nahezu unüberschaubare Anzahl an rechtlichen Fragen auf. Ein Schwerpunkt liegt in der Frage, auf welche Produkte REACH Anwendung findet, dies gilt insbesondere für den Bereich der Gesundheitsprodukte (Arzneimittel, kosmetische Mittel, Lebensmittel).

Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Prüfung der Verkehrsfähigkeit von Biozid-Produkten, Zulassungsfragen
  • Abgrenzung gegenüber Verarbeitungshilfsstoffen, Lebensmitteln, Arzneimitteln,   kosmetischen Mitteln, Tierkosmetik, Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln etc.
  • Kennzeichnung von Biozid-Produkten und Gefahrstoffen
  • Werbung für Biozid-Produkte
  • Import von Biozid-Produkten
  • Prüfung des Anwendungsbereiches von REACH
  • Produkthaftung
  • Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Bruggmann
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