Verordnung 1924/2006: Das bange Warten auf die Art. 13.1 – Liste

Rund 5 Jahre nach Inkrafttreten der Health Claims Verordnung steht die Verabschiedung der lang erwarteten und hoch umstrittenen Liste mit gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel buchstäblich vor der Tür. Die Liste mit den rund 2000 von der EFSA bewerteten Aussagen wurde dem EU-Parlament von der Europäischen Kommission übermittelt und nun müssen die rund 700 Abgeordneten darüber entscheiden, welche Claims künftig für Lebensmittel noch verwendet werden dürfen und welche nicht.
Es wird erwartet, dass nur ein Bruchteil der bewerteten Claims ein positives Votum erhält, von rund 200 Aussagen ist die Rede. Zu einer Verabschiedung der Liste könnte es bereits im ersten oder zweiten Quartal dieses Jahres kommen. Damit steht ein brachialer Einschnitt der Werbemöglichkeiten für Lebensmittelunternehmen unmittelbar bevor. Gerade im Borderline-Bereich an der Grenze zum Arzneimittel sind gesundheitsbezogene Angaben der entscheidende Marketing-Hebel, aber auch in allgemeinen Produktsegmenten wie Milchprodukte oder Energy Drinks führt an der Verwendung von Health Claims kaum ein Weg mehr vorbei. Nun ist Kreativität gefragt und zwar von allen, die an Produktinnovationen beteiligt sind, das gilt nicht nur für die Marketing- und Forschungsabteilungen, sondern auch für spezialisierte Rechtsanwälte und Sachverständige, ohne die sich Gesundheitsprodukte heute nicht mehr effektiv und vor allem rechtssicher vermarkten lassen.
Autor: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
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