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04.11.2011 - 15:59 Uhr
Kategorien: AnalysePharmarecht

E-Zigarette: (doch) kein Arzneimittel?

Die rechtliche Einstufung elektronischer Zigaretten (auch elektrische Zigaretten oder kurz E-Zigaretten genannt) wirft derzeit noch viele Fragen auf. Die Behörden und die wenigen bislang hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen neigen dazu, das in solchen Produkten verwendete Nikotin-Depot als Arzneimittel einzustufen, was praktisch das Ende der Vermarktungsfähigkeit solcher Produkte bedeutet.

Zweifel an der Einstufung elektronischer Zigaretten als Arzneimittel sind jedoch angebracht. Einen kleinen Hoffnungsschimmer für die Hersteller entsprechender Produkte liefert ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder). Zwar hat das Gericht in einem Eilverfahren das von einer Behörde gegen einen Vertreiber elektrischer Zigaretten verhängte Verkaufsverbot vorläufig bestätigt. Es hat die Frage, ob E-Zigaretten tatsächlich als Arzneimittel einzustufen sind, jedoch im Ergebnis als offen bewertet, die endgültige Klärung der Frage also einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren überlassen.

Die Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) liefert damit neuen Argumentationsspielraum für die Vertreiber elektronischer Zigaretten. Da die endgültige Klärung in einem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren jedoch sehr langwierig ist, sollte besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, die Gerichte möglichst bereits in einem etwaigen Eilverfahren davon überzeugen zu können, dass es sich bei E-Zigaretten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht um Arzneimittel handelt. Nur so lässt sich ein Weitervertrieb der Produkte im Streitfall zumindest vorläufig sichern.

Autor: RA Thomas Bruggmann LL. M.

Kommentare

  • 5 Kommentar(e)
04.11.2011 - 17:36 Uhr
von Relvis
Die E-Zigarette als Arztneimittel

Es wäre ja mal etwas Positives, wenn ein Gericht die elektrische Zigaretteeinfach als Genussmittel einstufen würde. Warum in der heutigen Zeit, immer alles genau geregelt sein muss, kann ich nicht verstehen. Hängt wahrscheinlich auch mit der Bürokratiewut der EU zusammen. Warum sollte man sich nicht auch mal ein Bisschen Genuss gönnen.

05.11.2011 - 22:24 Uhr
von Lülli
Nikotinfrei - und jetzt?

Ich darf kein Lakritz essen, wegen meinem Blutdruck. Also dampfe ich Lakritzaroma ohne Nikotin. Für mich ist das Dampfgerät sozusagen ein Luxusgenussmittel. Die Leute, die Dampfgeräte benutzen sind wohl alle volljährig und wissen was sie tun. Normale nikotinhaltige Zigaretten sind frei verkäuflich und bei Dampfgeräten, die man ohne Nikotin benutzen kann, wird über ein Verbot diskutiert. Wenn ich dieses ganze EU/deutschbürokratische Getöse sehe, dann könnte ich kotzen.

21.11.2011 - 19:43 Uhr
von Bernd
Herr

Klare Sache, was passiert wenn 30% der Raucher umsteigen? Steuerverluste ohne Ende, mit den Vertrieb über Apo´s wird dem "normalen" Handel die rechtmäßigkeit entzogen. Ich hoffe das die EU weit geregelt wird ( wie das Nichtraucherschutzgesetzt) und keine deutsche Sondersuppe.

19.02.2012 - 15:07 Uhr
von Peter
E Zigarette Shop München

Kann ich mich Bernd nur anschließen, da bangen Konzerne, der Staat, Krankenversicherungen und Ärzte um zuverlässige, gut zahlende Kundschaft. Zudem sind normale Zigaretten ja auch keine Arzneimittel ;) E-Zigaretten sind genauso Genussmittel nur eben nicht so giftig wie normales Rauchen. Die bessere Alternative eben. http://www.pipeline-shop.de

06.04.2012 - 14:46 Uhr
von Jürgen
Die Lobby vom Vaterstaat

Hi.. @ Bernd @ Peter So sehe ich das auch, Vaterstaat, Tabakindustrie, und Pharmakonzerne wollen uns sagen das die E-Zigarette und auch das Liquid gefährlich sei, muss nur drüber lachen, fakt ist doch "ES IST GEFÄHRLICH FÜR DIE UNTERNEHMEN ZWECKS VERLUST VON GEWINN, VATERSTAAT STEUER EINNAHMEN usw.) Fühle mich ein wenig verarscht bei der sache, bin alt genung um entscheiden was ich mache oder nicht. Richtig die Alternative sind halt E-Zigaretten ,http://www.rauchershop.eu

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