03.11.2011 - 15:54 Uhr

Pauschalangebote für Heil- und Zahnbehandlungen

Wer für Gesundheitsbehandlungen mit einem Pauschalpreis wirbt, handelt mitunter wettbewerbswidrig.

So kam das Landgericht Bonn zu dem Ergebnis, dass ein Pauschalangebot für Zahnbehandlungen wettbewerbswidrig sei, da die Kosten für Zahnbehandlungen gesetzlich fixiert seien. Zudem hatte das Gericht die "reißerische" Aufmachung der Preiswerbung zu beanstanden.

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