AKTUELLE MELDUNGEN

Unsere Fachliteratur
03.11.2011 - 15:54 Uhr

Pauschalangebote für Heil- und Zahnbehandlungen

Wer für Gesundheitsbehandlungen mit einem Pauschalpreis wirbt, handelt mitunter wettbewerbswidrig.

So kam das Landgericht Bonn zu dem Ergebnis, dass ein Pauschalangebot für Zahnbehandlungen wettbewerbswidrig sei, da die Kosten für Zahnbehandlungen gesetzlich fixiert seien. Zudem hatte das Gericht die "reißerische" Aufmachung der Preiswerbung zu beanstanden.

Kommentare

  • 0 Kommentar(e)
Mein Kommentar
Benachrichtige mich, wenn jemand einen Kommentar zu dieser Nachricht schreibt.

Zurück

Kategorien

Unsere Beratungsleistungen auf einen Blick

Bitte Branche auswählen Beratungsthema auswählen: