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19.10.2011 - 09:21 Uhr
Kategorien: AnalysePharmarecht

Compliance im Gesundheitswesen

Die Zusammenarbeit zwischen der pharmazeutischen Industrie und Ärzten, Kliniken, Apotheken und anderen Dienstleistern im Gesundheitswesen rückt verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit und damit auch in den Fokus der Behörden, insbesondere der staatsanwaltschaftlichen Organe.

Häufig geht es um den Verdacht der Vorteilsgewährung und Bestechlichkeit, des Abrechnungsbetrugs und der Untreue, z.B. um „Kick-back“-Zahlungen an Ärzte, Kliniken oder Apotheker, die von der pharmazeutischen Industrie oder dem pharmazeutischen Großhandel als „Rückvergütungen“ gezahlt werden. Aber selbst wenn der „Worst Case“ eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht eintritt, drohen berufsrechtliche, kartellrechtliche, vertragsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Heilmittelwerbegesetz. Im Bereich der Hochschulen gilt es zudem Besonderheiten des Dienst- und Hochschulrechts zu beachten.

Ohne ein ausgereiftes Compliance-System sollte kein Beteiligter mehr agieren. Dies umfasst unter anderem eine Analyse der unternehmensspezifischen Gefahren und Risiken, insbesondere die Prüfung aller relevanten Verträge und Vertragsbeziehungen, die Erstellung von internen Richtlinien und Dienstanweisungen und die Bestellung eines Compliance-Beauftragten. Eine frühzeitige rechtliche Absicherung aller in Betracht kommenden Problematiken wird empfohlen.  

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