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13.10.2011 - 14:21 Uhr
Kategorien: AnalyseFuttermittelrecht

Futtermittelzusatzstoff oder Einzelfuttermittel?

Bei bestimmten Stoffen, Mikroorganismen oder Zubereitungen („Erzeugnisse“) ist nicht sicher, ob sie Futtermittelzusatzstoffe sind.

Diese Unsicherheit betrifft einige Erzeugnisse, die als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen und im Register der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe sowie im Katalog der Einzelfuttermittel gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 (EU-Futtermittelverordnung) aufgeführt sind.

Einige dieser Unsicherheiten hat der Gesetzgeber mit der EU-Verordnung Nr. 892/2010 vom 8. Oktober 2010 über den Status bestimmter Erzeugnisse hinsichtlich Futtermittelzusatzstoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beseitigt. Die im Anhang der Verordnung aufgeführten Stoffe, Mikroorganismen und Zubereitungen sind danach keine Futtermittelzusatzstoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 (mehr). Hierzu gehören auch die Stoffe Glucosamin, Chitosamin, Chondroitinsulfat, Hyaluronsäure und Methylsulfonylmethan (MSM).

Auf einem anderen Blatt steht allerdings, ob diese Stoffe auch mit Wirkaussagen beworben werden dürfen. Hier bedarf es einer eingehenden rechtlichen Prüfung.

Kommentare

  • 1 Kommentar(e)
14.10.2011 - 07:27 Uhr
von Dr Anton Kraus
Einstufung als Funktionsarzneimittel

Sehr geehrte Damen und Herren, abgesehen von einer Beanstandung eventuell fragwürdiger Wirkaussagen könnte bei den genannten Einzelfuttermitteln (wie Hyaluronsäure, Methylsulfonylmethan) wohl auch eine Einstufung als Funktionsarzneimittel aufgrund angenommener pharmakologischer Wirkung drohen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Anton Kraus

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