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04.07.2011 - 03:09 Uhr

Medizinprodukterecht: Bindungswirkung hinsichtlich Arzneimitteleigenschaft

Wie das OVG Lüneburg kürzlich entschieden hat, entfaltet die Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 21 Abs. 4 AMG Bindungswirkung auch hinsichtlich der Arzneimitteleigenschaft.

Der betroffene Unternehmer kann in diesem Fall inhaltliche Einwendungen gegen die Beurteilung der Arzneimitteleigenschaft nicht mehr gegenüber der für die Entscheidung nach § 69 Abs. 1 AMG zuständigen Landesbehörde geltend machen.  

OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.05.2011

Quelle: Dr. Florian Meyer

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