Thema: arzneimittel
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Thema: arzneimittel
Filter zurücksetzenOVG Münster entscheidet zur E-Zigarette: Wer dampft, konsumiert kein Arzneimittel

Wie bereits absehbar war (siehe hier), hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster dem Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 23.04.2012 untersagt, vor elektrischen Zigaretten zu warnen.
Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Mini
Homöopathische Arzneimittel und Werbung mit Anwendungsgebieten - rien ne va plus?

Die Werbung für homöopathische Arzneimittel ist ein schmaler Grat. Solange solche Präparate nicht ausnahmsweise zugelassen sind und damit ein Wirksamkeitsnachweis im schulmedizinischen Sinne erbracht wurde, darf mit der Angabe von Anwendungsgebieten nicht geworben werden - so sagt es § 5 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Umgehungsversuchen dieses Werbeverbots hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung weitgehend einen Riegel vorgeschoben.
Im dortig
Und weiter geht es bei der E-Zigarette - Auch VG Köln gegen Arzneimitteleinstufung nikotinhaltiger Liquids

Im Tauziehen um die rechtliche Einstufung der E-Zigarette haben die Befürworter solcher Produkte einen weiteren Teilerfolg errungen: Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat jetzt entschieden, dass die sogenannte „E-Zigarette“ auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel ist, wenn die enthaltenen Liquid-Depots Nikotin enthalten.
Nikotin könne zwa
Weg frei für die E-Zigarette?

Durfte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium doch nicht vor E-Zigaretten warnen? Laut Pressemeldungen, die sich auf Angaben eines betroffenen Unternehmens berufen, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem gegen die behördlichen Warnungen gerichteten Eilverfahren einen rechtlichen Hinweis erteilt, wonach es sich bei E-Zigaretten nicht um Arzneimittel handele.
Demnach
Deutschland und die E-Zigarette: Willkommen in Absurdistan

Raucher müssen vor die Tür, Dampfer in den Knast: Diesen Eindruck könnten Nikotin-Genießer in Deutschland dieser Tage beinahe gewinnen. Zur Klarstellung vorweg: „Dampfer“, also die Konsumenten der E-Zigarette, müssen natürlich nicht mit strafrechtlichem Ungemach rechnen, wenn sie zur Alternative gegenüber dem herkömmlichen Glimmstengel greifen.
Ganz anders sieht dies bei manchem Hä



