Thema: Wortberichterstattung

Filter zurücksetzen

22.11.2010 - 02:37 Uhr
Kommentare: 0

BGH: Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den Rosenball in Monaco, die Charlotte Casiraghi in den Mittelpunkt stellt, auf

Die Klägerin ist die Tochter der Prinzessin Caroline von Hannover. Im März 2007 veröffentlichte die von der Beklagten, einem Verlag, herausgegebene Zeitschrift "Bunte" einen Artikel mit dem Titel: "Charlotte, die Party-Prinzessin" und dem Untertitel "Rosenball in Monaco - und der Star war Prinzessin Carolines Tochter: eine feurige Schönheit". Die Klägerin hat in zwei getrennten Rechtsstreitigkeiten die Wortberichterstattung (VI ZR 230/08) und die Bildberichterstattung (VI ZR 190/08) angegriffen. Das Landgericht Berlin hat die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, Teile der Wortberichterstattung sowie die abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen. Die Berufungen der Beklagten zum Kammergericht Berlin hatten keinen Erfolg. Der u. a. für d

gesamten Beitrag lesen...

Themen: Persönlichkeitsrecht, Bildberichterstattung, Wortberichterstattung, Schutzkonzept, Kunsturhebergesetz

Zurück

Ihr Ansprechpartner

RA Thomas Bruggmann LL. M.
Franz-Joseph-Straße 48
D-80801 München

089 - 2429075-0

info@juravendis.de

Newsletter bestellen
Kategorien
Letzte Kommentare
Unsere Beratungsleistungen
Bitte Branche auswählen Beratungsthema auswählen: