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Thema: Ultraschallverfahren
Filter zurücksetzenSkandalurteil aus Karlsruhe – Nur Studien „objektiver Dritter“ reichen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat kürzlich eine mehr als fragwürdige Entscheidung zur wissenschaftlichen Absicherung von Wirkaussagen gefällt. Die haarsträubende Entscheidung betrifft ein einstweiliges Verfügungsverfahren und ist somit noch nicht rechtskräftig. Dass die Karlsruher Richter Ihre Meinung im Hauptsacheverfahren ändern werden, ist allerdings eher fraglich.
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