Thema: Pflichtangaben
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Thema: Pflichtangaben
Filter zurücksetzenInternetrecht: Weiteres Gericht bejaht Impressumspflicht bei sozialen Netzwerken

Sofern Profilseiten in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Google Plus geschäftlich genutzt werden, müssen diese Seiten auch nach Ansicht des LG Aschaffenburg ein Impressum vorhalten. Der verpflichtete könne allerdings auf das Impressum seiner eigenen Website verlinken, sofern gewährleistet sei, dass die Pflichtangaben einfach zu erkennen und ohne längeres Suchen zu finden seien.
Werbung für Gesundheitsprodukte mit Google-Anzeigen

Wer sich heute im Internet werbewirksam präsentieren möchte, der kommt an der Schaltung von Google-Anzeigen (Google-Adwords) kaum vorbei. Dies gilt auch für Anbieter von Gesundheitsprodukten wie Arzneimitteln, Medizinprodukten, kosmetischen Mitteln, Biozid-Produkten und Lebensmitteln. Im streng regulierten Gesundheitsbereich ist die Nutzung von Google-Anzeigen jedoch nicht ohne Risiko. Dies bekam v
Wettbewerbsrecht: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei einer Werbung mit Testergebnissen

Nach einer Entscheidung Kammergerichts Berlin ist der gänzlich fehlenden Fundstellenangabe bei einer Werbung mit Testergebnissen eine nicht ausreichend deutlich lesbare gleichzusetzen. Auf die Anforderungen an die Lesbarkeit lassen sich nach Ansicht des Gerichts die Grundsätze übertragen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Lesbarkeit der Pflichtangaben im Rahmen der Heilmittelwerbung aufgestellt hat (im Regelfall mindestens 6-Punkt-Schrift). Kammergericht



