Thema: Alpecin
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Thema: Alpecin
Filter zurücksetzenVitalpilze, Abwehrkräfte und Körperfett – neue Rechtsprechung zu Health Claims

Angesichts der anstehenden Art. 13.1-Liste zur Verordnung 1924/2006 widmen sich die einschlägigen Abmahnvereine zunehmend der gesundheitsbezogenen Werbung für Lebensmittel.
Beansta
Skandalurteil aus Karlsruhe – Nur Studien „objektiver Dritter“ reichen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat kürzlich eine mehr als fragwürdige Entscheidung zur wissenschaftlichen Absicherung von Wirkaussagen gefällt. Die haarsträubende Entscheidung betrifft ein einstweiliges Verfügungsverfahren und ist somit noch nicht rechtskräftig. Dass die Karlsruher Richter Ihre Meinung im Hauptsacheverfahren ändern werden, ist allerdings eher fraglich.
Worum geht e
Kampf gegen die Glatze: Welche Haarwuchsmittel wirken denn nun?

Ob als Arzneimittel, ergänzende bilanzierte Diät, Nahrungsmittel oder Kosmetikum, Produkte gegen Glatzenbildung werden mittlerweile in den verschiedensten Produktformen angeboten. Die Frage ist allerdings, ob auch alle Produkte das halten, was sie versprechen. Bisher war man in wissenschaftlichen Fachkreisen zumeist davon ausgegangen, dass lediglich die als Arzneimittel zugelassenen Produkte mit den Wirkstoffen Minoxidil und Finasterid gegen Haarausfall (erblich bedingt) wirksam sind. Seitdem der BGH allerdings mit seiner Entscheidung zu Alpecin den Herstellern von kosmetischen Präparaten den Rücken gestärkt hat, sehen sich die Arzneimittelunternehmen zunehmender Konkurrenz ausgesetzt. Nach der Recht
BGH entscheidet zur Wirkung von Alpecin gegen Haarausfall - Nur eine Studie kann ausreichen

Das kosmetische Mittel „Alpecin“ gegen erblich bedingten Haarausfall wird unter anderem mit dem Slogan „Glatze? Vorbeugen mit Coffein“ beworben. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) nahm diese und andere vergleichbare Aussagen für das Produkt zum Anlass, den Hersteller des Mittels abzumahnen. Der Streit darum, ob die Wirkaussagen für das Haarwuchs-Shampoo wissenschaftlich haltbar sind, schaukelte sich bis zum BGH hoch. Das Berufungsgericht hatte dem VSW mit der Begründung Recht gegeben, die eine vom Hersteller vorgelegte Wirksamkeitsstudie zu „Alpecin“ sei bisher nicht von neutralen Wissenschaftlern untersucht worden. Daher könne von einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung keine Rede sein. Dieser Auffassung erteilt



