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Thema: Admin-C

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10.11.2011 - 11:23 Uhr
Kategorien: InternetrechtUrteile
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BGH entscheidet zur Haftung des Admin-C bei Kosmetikprodukten

Der unter anderem für das Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, ob der administrative Ansprechpartner, der bei Registrierung eines Domainnamens immer dann benannt werden muss, wenn der Anmelder nicht im Inland wohnt, in Fällen in Anspruch genommen werden kann, in denen der registrierte Domainname Rechte Dritter verletzt.

Die Kläg

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Themen: Admin-C, Kosmetikprodukte, Domainnamen, Haarkosmetikprodukte, DENIC, Abmahnkosten

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