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Kategorie: Pharmarecht
Filter zurücksetzenE-Zigaretten: Mit juristischem Volldampf ins neue Jahr

Es war kein besinnlicher Jahreswechsel für die Vertreiber von E-Zigaretten (auch elektrische Zigaretten oder elektronische Zigaretten genannt). Zunächst rief die nordrhein-westfälische Gesundministerin Anfang Dezember 2011 E-Zigaretten, die nikotinhaltige Liquids enthalten, zu nicht zugelassenen Arzneimitteln aus. Kurz vor Weihnachten zog dann auch die Regierung von Oberbayern nach und forderte zahlreiche Händler nikotinhaltiger E-Zigaretten ebenfalls wegen des vermeintlichen Arzneimittelcharakters zu einer freiwilligen Aufgabe des Vertriebs auf. Die E-Zigarette wird daher 2012 vermutlich mehr denn je juristischen Dampf aufwirbeln.
Voreilige
E-Zigarette: (doch) kein Arzneimittel?

Die rechtliche Einstufung elektronischer Zigaretten (auch elektrische Zigaretten oder kurz E-Zigaretten genannt) wirft derzeit noch viele Fragen auf. Die Behörden und die wenigen bislang hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen neigen dazu, das in solchen Produkten verwendete Nikotin-Depot als Arzneimittel einzustufen, was praktisch das Ende der Vermarktungsfähigkeit solcher Produkte bedeutet.
Zweifel
Compliance im Gesundheitswesen

Die Zusammenarbeit zwischen der pharmazeutischen Industrie und Ärzten, Kliniken, Apotheken und anderen Dienstleistern im Gesundheitswesen rückt verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit und damit auch in den Fokus der Behörden, insbesondere der staatsanwaltschaftlichen Organe.
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Arzneimittelvertrieb und Innovation

Eine Zusammenfassung des Aufsatzes von Kaeding in: Hilty, R.M., Lamping, M. , Jaeger, T. (Hrsg) Herausforderung Innovation. Eine interdisziplinäre Debatte., Springer (August 2010)
Die Funktionen des Wettbewerbs, insbesondere dessen innovationsfördernde Funktion und deren Bedeutung für die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt, sind hinreichend bekannt. Das deutsche und europäische Recht schützt den Wettbewerb deshalb auf unterschiedlichen Ebenen.
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LG Koblenz: Kein Wissensquiz für Arzneimittel

Die Bewerbung eines Arzneimittels mit der Ankündigung eines Gewinnspiels und der Verlosung von drei Gutscheinen à 30 Euro für eine namhafte Parfümerie verstößt gegen § 7 I S. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG), so das Landgericht Koblenz. Das beklagte Arz





