Kategorie: Futtermittelrecht
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Kategorie: Futtermittelrecht
Filter zurücksetzenFuttermittelzusatzstoff oder Einzelfuttermittel?

Bei bestimmten Stoffen, Mikroorganismen oder Zubereitungen („Erzeugnisse“) ist nicht sicher, ob sie Futtermittelzusatzstoffe sind.
Diese Uns
Futtermittelrecht: Heimtierfuttermittel dürfen mit Bio-Siegel beworben werden

Wie das Verwaltungsgericht Bremen kürzlich entschieden hat, dürfen Futtermittel für Heimtiere mit dem Öko-Kennzeichen nach § 1 Öko-Kennzeichnungsgesetz ("Bio-Siegel") gekennzeichnet werden.
Die für das betroffene
OVG: Landwirtschaftliche Subventionen auch für Schafhaltung, die Umweltschutz dient

Ein Landwirt erhält auch dann eine Betriebsprämie nach europäischem Recht, wenn seine landwirtschaftliche Schafhaltung überwiegend der Landschaftspflege und dem Naturschutz dient. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die beigelade
Futtermittelrecht: Glucosamin, MSN und Hyaluronsäure sind keine Futtermittelzusatzstoffe (mehr)

Der EU-Gesetzgeber tendiert seit Jahren dazu, immer strengere Regelungen für den Gesundheitsbereich, insbesondere für Lebensmittel und Futtermittel, hervorzubringen. Umso mehr verwundert bzw. erfreut der Erlass der neuen EU-Verordnung 892/2010 „über den Status bestimmter Erzeugnisse hinsichtlich Futtermittelzusatzstoffen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates“ vom 13.10.2010. In der Vergangenh
BVerfG: Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" nicht verfassungswidrig

Die Beschwerdeführerin leitet als Obergesellschaft einen Konzern
international tätiger Unternehmen für Milch- und Molkereiprodukte. Diese verarbeiten in ihren Produkten Milch von Kühen, die auch gentechnisch veränderte Futtermittel erhalten haben. Der Beklagte des Ausgangsverfahrens ist ein Verein, der sich u. a. zum Ziel gesetzt hat, die Verbraucher über seiner Ansicht nach bestehende Risiken infolge des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen bei der Lebensmittelerzeugung aufzuklären. Deshalb forderte er die Beschwerdeführerin auf, ihren Milchlieferanten zur Auflage zu machen, auf gentechnisch veränderte Futtermittel zu verzichten. Nachdem die Beschwerdeführerin dieser Forderung nicht nachgekommen war, bezeichnete der Beklagte die von der Klägerin vertriebene Milch in verschiedenen öffentlichen Aktionen als „Gen-Milch“, um so auf sein Anliegen aufmerksam zu machen.
Die Beschwerdeführerin sie





