Kategorie: Biozidrecht & Chemikalienrecht
Filter zurücksetzen
Kategorie: Biozidrecht & Chemikalienrecht
Filter zurücksetzenVG Köln: Händedesinfektionsmittel sind keine Arzneimittel, sondern Biozide

Die rechtliche Einstufung von Haut- und Händedesinfektionsmitteln ist weiterhin lebhaft umstritten. Die „traditionelle“ Klassifizierung solcher Produkte als Arzneimittel wird von daran interessierten Kreisen weiterhin verteidigt.
Richtigerw
Biozidrecht: Führt eine mittelbare Wirkung zu einem Biozid-Produkt?

Der Europäische Gerichtshof wird demnächst über die spannende Frage entscheiden, ob ein Produkt, welches nur mittelbar auf Schadorganismen einwirkt, bereits als Biozid zu klassifizieren ist.
In dem V
Import von Pflanzenmaterialien und Pflanzenextrakten

Alternative Ernährungs- und Behandlungsmethoden treten zunehmend in Konkurrenz zur klassischen Ernährungslehre und Schuldmedizin. Bestandteile dieser Alternativpräparate und Alternativangebote sind häufig exotische Pflanzenmaterialien und Pflanzenextrakte, die beispielsweise aus asiatischen und afrikanischen Ländern nach Deutschland importiert und zu Gesundheitsprodukten „verarbeitet“ werden. Der Import solcher Pflanzenbestandteile ist allerdings mit einigen rechtlichen Hürden verbunden. Beim Import von Pfl
Biozidrecht – In-situ-Anlagen unterliegen nicht der biozidrechtlichen Zulassungspflicht

Seit längerem ist in der Rechtsliteratur ein Streit darüber entbrannt, ob Anlagen, mit denen Biozid-Produkte vom Anwender erst vor Ort (In-situ) hergestellt werden, wie Biozid-Produkte selbst einer Zulassungspflicht unterliegen. Wir haben uns schon seit einiger Zeit dafür ausgesprochen, dass dies nicht der Fall ist (vgl. unseren Beitrag in der StoffR 6/2008, 309 ff.). Nun hat erstmals ein Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt. So ging es kü
Die Glucosamin-Entscheidung des BGH - Das Ende des deutschen Sonderwegs?

Mit Spannung wurde die Entscheidung des BGH zur Frage erwartet, ob der Einsatz von Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat in Nahrungsergänzungsmitteln zulässig ist oder gegen geltendes deutsches Zusatzstoffrecht verstößt. Der BGH hat sich mit recht kurzer und nüchterner Begründung für Ersteres entschieden. Gegenstand des R





