Thema: Health-Claims-Verordnung
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Thema: Health-Claims-Verordnung
Reset this filter to see all posts.Werbeaussage „Lernstark“ bei Saft-Getränk unzulässig

Ein Fruchtsaftvertreiber aus Rheinland-Pfalz darf seinen Saft nicht mehr mit den Aussagen „Lernstark“ und „mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ bewerben. So entschied es vor Kurzem das Landgericht Koblenz.
Health-Claims-V
Der Anwendungszeitraum entscheidet - BGH legt Frage zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung dem EuGH vor

Der Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ ist nach Ansicht des BGH eine gesundheitsbezogene Angabe gemäß Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der sogenannten Health-Claim-Verordnung. Ob aber die Hinweispflichten aus Art. 10 Abs. 2 Health-Claim-Verordnung bereits ab der Geltung dieser Verordnung, und zwar ab dem 1.7.2007, zu beachten waren, muss nun der EuGH entscheiden.
Die Beklagte
Health-Claims-Verordnung weitgehend scharfgeschaltet

Willkommen in der schönen neuen Welt der Health-Claims-Verordnung: Ab heute dürfen – von einigen noch nicht abschließend bewerteten Angaben bzw. Claims, die „on hold“ sind – nur noch solche gesundheitsbezogenen Angaben in der Lebensmittelwerbung verwendet werden, die zugelassen sind.
Nicht nur auf di
Vorsicht Falle :: Die Health-Claims-Verordnung

„Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“: An diesen Namen – besser bekannt unter dem Synonym Health-Claims-Verordnung – werden sich bald auch Apotheker gewöhnen müssen.
Dahinter verbirgt
BGH legt Frage zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung dem EuGH vor

Die Beklagte stellt Milcherzeugnisse her und vertreibt einen Früchtequark mit der Bezeichnung "Monsterbacke". Auf dessen Verpackungsoberseite verwendet sie den Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!".
Die Klägerin hält dies für
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