ProGenerika: Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz führt nicht zum Ziel
Vielfalt, Wettbewerb und Wahlfreiheit im Arzneimittelmarkt: Diese politischen Ziele der Bundesregierung verfolgen auch die 17 im Branchenverband Pro Generika zusammengeschlossenen Generikahersteller. Da der jetzt vom Kabinett beschlossene Entwurf eines Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) diese Vorgaben nicht erreichen wird, setzt sich Pro Generika dafür ein, den Gesetzesentwurf noch einmal zu überarbeiten. Vorlagen hierfür hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits erarbeitet. Sie verabschiedete „Perspektiven für den Arzneimittelmarkt“, die wesentlich Erfolg versprechender waren.
Bundesregierung und Pro Generika sind sich darin einig, dass die Wirkstoff-Ausschreibungen in ihrer derzeitigen Form dem Patienten keine Wahlmöglichkeiten einräumen und den Markt durch das Exklusivitätsprinzip für viele Unternehmen verriegeln. Als Lösungsvorschlag sprach sich die CDU/CSU-Fraktion dafür aus, die grundsätzliche Verpflichtung des Apothekers, nur rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben (Substitutionspflicht), deutlich zu entschärfen. Dies würde nicht nur der Arzneimittelsicherheit und Therapietreue der Patienten dienen, sondern auch eine neue Marktdynamik entfachen. Wie die Regierungsparteien ist Pro Generika davon überzeugt, dass offene Märkte die Grundvoraussetzung für Wettbewerb und Vielfalt sind. In einem Positionspapier knüpft der Verband daher an die Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion an.
Der Verband appelliert darin an die Bundesregierung den Gesetzentwurf so zu überarbeiten, dass er die politisch gesetzten Ziele umsetzt. Dies gilt zum Beispiel für die geplante komplizierte und intransparente „Mehrkostenregelung“, die in dieser Form nicht für mehr Wahlfreiheit des Patienten sorgen wird. Hier sollte die Regierung offen für einen alternativen Weg sein, der es den Versicherten ermöglicht, ohne großen Aufwand von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Zahlreiche Risiken und Nebenwirkungen hat die im Entwurf vorgesehene Verschärfung der Substitutionspflicht. Wenn künftig auch Arzneimittel ausgetauscht werden sollen, die nicht in ihren Anwendungsgebieten übereinstimmen, wird nicht nur der Patient verunsichert. Es werfen sich auch bislang völlig ungeklärte Haftungsfragen auf. Die Güter Arzneimittelsicherheit und Therapietreue sollten nicht aufgrund monetärer Gesichtspunkte aufs Spiel gesetzt werden.
Solange Rabattverträge existieren, fordert Pro Generika ergänzend die Einführung einer Frist von 24 Monaten (Marktentwicklungsphase) nach Ablauf des Patentschutzes, um den Wettbewerb überhaupt erst in Gang zu bringen. Erst danach soll es einer Krankenkasse erlaubt werden, für den entsprechenden Wirkstoff Rabattverträge auszuschreiben.
Bundesregierung und Pro Generika sind sich darin einig, dass
- eine Anbietervielfalt auf dem Generikamarkt erhalten werden muss.
- die Vielfalt der Wettbewerber die entscheidende Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb ist.
- der Wettbewerb zahlreicher Anbieter auch entscheidender Anreiz ist, Produkte kontinuierlich zu verbessern und ein breites Produktportfolio anzubieten.
In seiner jetzigen Fassung ist das AMNOG nicht geeignet, diese Marktvoraussetzungen zu schaffen. Pro Generika appelliert daher an die Politik, das Positionspapier des Verbandes vorbehaltlos in die Beratungen mit einzubeziehen und den Gesetzentwurf zum AMNOG noch einmal zu überarbeiten.
Quelle:
ProGenerika e.V. - Pressemitteilung vom 05.07.2010
Das Medizinprodukterecht
Das Medizinprodukterecht
Wer Medizinprodukte herstellt und vertreibt, hat es mit einem komplexem Rechtssystem aus europäischen und nationalen Regelungen zu tun. Hinzukommt, dass das Recht der Medizinprodukte ständig reformiert wird und sich dadurch neue Fragestellungen ergeben, z.B. im Hinblick auf Konformitätsbewertungsverfahren und klinische Bewertungen. Außerdem stellen sich in der Praxis immer wieder Fragen im Zusammenhang mit der Klassifizierung, Kennzeichnung und Bewerbung von Medizinprodukten.
Unsere Beratungsleistungen
Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:
- Beratung bereits in der frühen Phase der Produktentwicklung und Produkteinführung
- Klärung von Abgrenzungsfragen (Medizinprodukte/Arzneimittel/Biozidprodukte/ Kosmetika) Kombinationsprodukte, Klassifizierung
- Juristische Gutachten zur Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten
- Fragen im Zusammenhang mit Konformitätsbewertungsverfahren, Zertifizierung, Akkreditierung, klinische Bewertung, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung, Datenschutz
- Beratung bei der Kennzeichnung und Bewerbung von Medizinprodukten
- Entwicklung und Betreuung spezieller Kooperations- und Vertriebsmodelle, Vertragsgestaltung,
- Spezielle Beratung beim grenzüberschreitenden Handel
- Beratung und Prozessvertretung in wettbewerbs-, und markenrechtlichen Streitigkeiten, Produkthaftungsprozessen, bei Verwaltungsverfahren, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Bruggmann LL.M.
![]() |
|
||||||||||||||







