EU-Kommission genehmigt sechs genveränderte Maissorten
Die EU-Kommission hat sechs gentechnisch veränderte Maissorten für den Gebrauch als Nahrungs- und Futtermittel zugelassen. Sämtliche Pflanzenarten hatten zuvor von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine positive Bewertung erhalten. Die Zulassung gilt für zehn Jahre. Eine Erlaubnis zum Anbau ist dabei nicht eingeschlossen.
Fünf der Maisarten wurden erstmalig zugelassen, während für eine sechste die Freigabe erneuert wurde. Alle Anträge haben das reguläre Zulassungsverfahren vollständig durchlaufen. Neben der Nutzung als Nahrungs- und Futtermittel deckt die Freigabe auch den Import und die Verarbeitung ab. Es gelten außerdem die strengen EU-Regeln zu Kennzeichnung und Nachverfolgbarkeit.
Quelle:
Europäische Kommission - Pressemitteilung vom 28.07.2010
Das Lebensmittelrecht
Das Lebensmittelrecht
Das Lebensmittelrecht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete. Hierfür bürgt der sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene von Lebensmittelskandalen und der Idee umfassenden Verbraucherschutzes getriebene Gesetzgeber. Besondere Herausforderungen stellen sich für Unternehmen dort, wo es ökonomisch am spannendsten ist: Nahrungsergänzungsmittel, Diätetika, Functional Food & Co. bieten weitaus lukrativere Margen als Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs. Erkaufen müssen sich Vertreiber solcher gesundheitsbezogenen Lebensmittel diese Vorteile allerdings mit erheblichen Rechtsunsicherheiten bei der Abgrenzung insbesondere gegenüber Arzneimitteln. Und nicht zuletzt die Health Claims Verordnung sorgt im Bereich Nahrungsmittelrecht für zusätzliche Einschränkungen, deren volle Tragweite heute noch gar nicht absehbar ist.
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