EU: Deutscher Mozzarellahersteller muss Sicherheitsstandards einhalten
Der deutsche Hersteller des kürzlich in Italien beschlagnahmten blau anlaufenden Mozzarellas kann die Produktion nur dann wieder aufnehmen, wenn sichergestellt ist, dass von den Produkten keine Gefahren für den Verbraucher ausgeht.
Darauf einigten sich die Vertreter der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit. Die deutschen Behörden informierten die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten detailliert über durchgeführte Kontrollen und Abhilfemaßnahmen.
Quelle:
Europäische Kommission - Pressemitteilung vom 02.07.2010
Das Kosmetikrecht
Das Kosmetikrecht
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