Neue Kommissions-Leitlinien für Agrogentechnik sind "Blendwerk". BUND fordert Zulassungsstopp gentechnisch veränderter Pflanzen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bezeichnete die heute in Brüssel von der EU-Kommission vorgelegten Leitlinien zur Handhabung der Agrogentechnik als "gefährliches Blendwerk". Die EU-Kommission hat den Mitgliedsstaaten in Aussicht gestellt, künftig selbst nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen zu erlassen. Dafür wolle sie auf EU-Ebene im Gegenzug die Zulassung für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) beschleunigen. Der nun präsentierte Vorschlag habe jedoch einen so unverbindlichen Charakter, dass Gentechnik-Konzerne und Gentech-Bauern nationale Anbauverbote mit Klagen leicht aushebeln könnten. Dies ginge auf Kosten der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Verbraucher, die keine gentechnisch veränderten Lebensmittel wollten.
Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin: "Die EU-Kommission will unter dem Deckmäntelchen der nationalen Souveränität Gentech-Pflanzen in Europa durchsetzen. Die Mitgliedsstaaten dürfen auf diesen Bluff nicht reinfallen und im Gegenzug der Zulassung von 16 Gentech-Pflanzen, die auf eine Anbaugenehmigung warten, zustimmen. Sie müssen darauf bestehen, nationale Anbauverbote auf einer sicheren Rechtsgrundlage erlassen zu können." Bis dies umgesetzt sei, dürfe die EU-Kommission keine weiteren Gentech-Pflanzen zum Anbau zulassen.
Es zeige sich erneut, dass die EU-Kommission mit ihrer gentechnikfreundlichen Politik meilenweit von den Interessen der Menschen entfernt sei, so Moldenhauer. "Die Europäer wollen keine Gentechnik. Nur Gentechnikindustrie will Gentechnik."
Quelle:
BUND - Pressemitteilung vom 13.07.2010
Das Futtermittelrecht
Das Futtermittelrecht
Futtermittel stehen heute verstärkt im Fokus von Behörden und Wettbewerbern. Dies gilt nicht nur für Futtermittel, die an lebensmittelliefernde Tiere verfüttert werden und nach dem Motto "from the stable to the table" als erstes Glied in der menschlichen Nahrungskette erfasst werden sollen. Auch Heimtierfuttermittel unterliegen strenger Regulierung. Insbesondere die "richtige" Kennzeichnung von Futtermitteln stellt oftmals ein Buch mit sieben Siegeln dar. Hier stellen sich nicht selten Abgrenzungsfragen z.B. gegenüber Tierarzneimitteln.
Unsere Beratungsleistungen
Wir beraten Sie umfassend, insbesondere zu folgenden Themen:
- Prüfung der Vertriebsfähigkeit von Futtermitteln, insbesondere Diät- und Ergänzungsfuttermitteln
- Abgrenzung gegenüber Tierarzneimitteln, Tierkosmetika und Biozidprodukten
- Kennzeichnung und Bewerbung von Futtermitteln
- Klärung von Inhaltsstoff- und Rückstandsproblematiken
- Import von Futtermitteln
- sonstigen Rechtsfragen rund um die Futtermittelbranche (z.B. Verbraucherinformationsgesetz, Rückverfolgbarkeit)
- Produkthaftung
- Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten, Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
![]() |
|
||||||||||||||







