Samstag, der 11. September 2010 ++ 01:00 Uhr

Mittwoch, den 21. Oktober 2009 um 13:04 Uhr

Statistisches Bundesamt: Absatz von Mineraldünger insgesamt stark gesunken

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Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Wirtschaftsjahr 2008/2009 (Juli 2008 bis Juni 2009) aus inländischer Produktion oder Einfuhr 1,55 Millionen Tonnen Stickstoffdünger, 0,17 Millionen Tonnen Phosphatdünger, 0,18 Millionen Tonnen Kalidünger und 2,38 Millionen Tonnen Kalkdünger an landwirtschaftliche Absatzorganisationen oder Endverbraucher in Deutschland abgesetzt. Gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2007/2008 nahm der Absatz damit bei Stickstoffdüngern um 14,2%, bei Phosphatdüngern um 44,9% und bei den Kalidüngern um 65,0% ab. Seit 1949/1950 wurde in keinem Wirtschaftsjahr weniger Phosphat- und Kalidünger abgesetzt. Demgegenüber stieg der Absatz von Kalkdünger im Wirtschaftsjahr 2008/2009 gegenüber 2007/2008 um 8,1%.

Der Aufwand je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche sank 2008/2009 im Vergleich zu 2007/2008 bei Stickstoffdüngern von 107 auf 92 Kilogramm, bei Phosphatdüngern von 19 auf 10 Kilogramm und bei Kalidüngern von 30 auf 11 Kilogramm. Bei Kalkdüngern stieg der Aufwand je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche von 125 auf 135 Kilogramm.

Im Wirtschaftsjahr 2008/2009 wurden die Stickstoffdünger zu 40% als Kalkammonsalpeter, zu 28% als Harnstoffdünger und zu 10% als Ammonnitrat-Harnstoff-Lösungen abgesetzt. Als Mehrnährstoffdünger kamen Stickstoffdünger lediglich mit 7% zum Einsatz. Demgegenüber wurden Phosphatdünger zu etwa 95% als Mehrnährstoffdünger abgegeben; dabei überwogen mit einem Anteil von 68% die Stickstoff-Phosphatdünger. Kalidünger wurden zu 46% als Kaliumchlorid abgesetzt, 39% entfielen auf Mehrnährstoffdünger. Kalkdünger wurden zu zwei Dritteln (66%) als Kohlensaurer Kalk verkauft.

Entgegen der rückläufigen Entwicklung beim Absatz von Stickstoffdüngern insgesamt wurde innerhalb dieser Gruppe 42,6% mehr Harnstoffdünger abgesetzt als im Wirtschaftsjahr 2007/2008; der Absatz von Kalkammonsalpeter nahm dagegen um 22,5% ab.

Quelle: 

Statistisches Bundesamt Deutschland - Pressemitteilung vom 21.10.2009



Das Biozidrecht

Das Biozidrecht / Chemikalienrecht / Biozidprodukterecht

Das Biozidrecht oder Biozidprodukte Recht ist zunehmend Gegenstand von behördlichen Beanstandungen und Wettbewerbsprozessen. Ein ständiger Streitpunkt ist die Abgrenzung von Biozid-Produkten zu anderen Produktgruppen, insbesondere Verarbeitungshilfsstoffen, Arzneimitteln, kosmetischen Mitteln und Pflanzenschutzmitteln. Daneben stellt sich im Rahmen der Zulassung von Biozid-Produkten eine Reihe von Problemen (beispielsweise die In-situ-Herstellung). Auch die richtige Deklaration sowie Grenzen der Werbung sind wichtige Themen. Im Zusammenhang mit dem Biozidrecht steht die europäische Chemikaliengesetzgebung (REACH), die erstmalig umfangreiche Registrierungspflichten für Chemikalien vorsieht. REACH wirft eine nahezu unüberschaubare Anzahl an rechtlichen Fragen auf. Ein Schwerpunkt liegt in der Frage, auf welche Produkte REACH Anwendung findet, dies gilt insbesondere für den Bereich der Gesundheitsprodukte (Arzneimittel, kosmetische Mittel, Lebensmittel).

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