Bundesärztekammer: Fachärzte in Klinik und Praxis wollen enger zusammenarbeiten
In Deutschland werden nicht nur die Hausärzte knapp – auch bei den Fachärzten bleiben immer mehr Stellen unbesetzt. Darauf haben die Delegierten des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden hingewiesen. „Versorgungsengpässe sind zunehmend auch in der wohnortnahen ambulanten fachärztlichen Versorgung sowie in der stationären Versorgung zu beobachten“, warnten sie in einem Beschluss. Sie forderten eine „konzertierte Aktion“ von Planungsbehörden der Länder, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Klinikträgern und Krankenkassen um das Problem zu bewältigen. Konkret soll die Bedarfsplanung sektorübergreifend organisiert und die Kooperation von Fachärzten in Klinik und Praxis verbessert werden.
Die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Fachärzten im ambulanten und im stationären Sektor müssten so umgestaltet werden, dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Versorgungsbereichen möglich ist, forderten die Delegierten des Ärzteparlaments. Neuregelungen der letzten Gesundheitsreformen hätten die Konkurrenz zwischen niedergelassenen Fachärzten und Kliniken immer weiter verschärft. „Vor allem die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung nach Paragraph 116b SGB V hat zu einer „kontraproduktiven Konkurrenzsituation“ zwischen ambulantem und stationärem Sektor geführt“, konstatierte Dr. Martina Wenker, Präsidentin der Landesärztekammer Niedersachsen und Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. Im Interesse der Patientenversorgung sei es wichtig, Synergien zu nutzen, anstatt die Wettbewerbssituation weiter zu verschärfen. „Der Paragraph 116 b darf nicht zur breiten undifferenzierten Öffnung der Krankenhäuser führen. Er soll lediglich die Möglichkeit eröffnen, das Leistungsspektrum der ambulanten Versorgung zu ergänzen“, stellte Wenker klar.
Die gesetzlichen Regelungen für die ambulante Behandlung an Krankenhäusern dürften nicht dazu führen, dass Kliniken breit und undifferenziert ambulante Leistungen anbieten, kritisierte das Ärzteparlament. Deshalb sollten die Planungsbehörden der Länder in Zusammenarbeit mit der ärztlichen Selbstverwaltung die bestehende Versorgungssituation analysieren. Die Öffnung eines Krankenhauses nach §116b SGB V dürfe nur dann möglich sein, wenn die Ermächtigung eines geeigneten Krankenhausarztes ausgeschlossen ist. Sollte es zu einer Öffnung kommen, müsse die Klinik regelmäßig die benötigten Facharztkompetenzen nachweisen. Der Katalog erbringbarer Leistungen nach §116b müsse zudem im Einvernehmen mit niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern im Gemeinsamen Bundessausschuss festgelegt und regelmäßig überprüft werden.
Darüber hinaus begrüßte der Deutsche Ärztetag, dass laut Koalitionsvertrag die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) künftig Ärzten zustehen soll. „Aus Sicht der Ärzteschaft ist zudem zu fordern, dass diese Ärzte in dem Medizinischen Versorgungszentrum auch beruflich tätig sind“, heißt es in dem Beschluss des Ärzteparlaments.
Quelle:
Bundesärztekammer - Pre
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